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  • Fluglärmstreit mit Deutschland
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Mittwoch, 22.8.2012

Auch deutsche Regierung billigt Fluglärm-Vertrag

Der Fluglärm-Vertrag kann unterzeichnet werden. Eine Woche nach dem Bundesrat hat auch die deutsche Regierung den Staatsvertrag gebilligt. Jetzt sind die Parlamente beider Länder am Zug.

Nun ist der Weg für die Unterzeichnung des Fluglärm-Vertrages für den Zürcher Flughafen frei. (Keystone Archiv)

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Die deutsche Regierung hat am Mittwoch den Fluglärm-Vertrag mit der Schweiz gebilligt. Dabei geht es um den Flugverkehr nach Zürich, von dem vor allem der Schwarzwald im Süden Deutschlands betroffen ist.

Der Bundesrat hatte der Einigung mit Deutschland zur Beilegung des jahrelangen Fluglärm-Streits bereits vor Wochenfrist zugestimmt. Gleichzeitig ermächtigte er Verkehrsministerin Doris Leuthard, das Abkommen zu unterzeichnen.

Dies ist für September geplant. Der Staatsvertrag bedarf zum Inkrafttreten noch der Ratifizierung durch die eidgenössischen Räte und den deutschen Bundestag. Vor gut zehn Jahren war ein erster Staatsvertrag am Widerstand des Schweizer Parlaments gescheitert.

Kompromissbereitschaft ausgereizt
Leuthard und ihr deutscher Amtskollege Peter Ramsauer hatten die Einigung beider Länder auf eine neue Regelung Anfang Juli bekanntgegeben. Die Bundesrätin hatte sich bei dieser Gelegenheit «mittel zufrieden» mit dem Verhandlungsresultat gezeigt. Es handle sich um einen fairen Vertrag. Beide Seiten seien an die Grenzen ihrer Kompromissbereitschaft gegangen.

Der erreichte Kompromiss hat für die Schweizer Seite in den Abendstunden mehr Fluglärm zur Folge. Die Anflüge auf den Flughafen Zürich dürfen demnach drei Stunden früher als heute über Schweizer Gebiet geführt werden, nämlich schon ab 18 Uhr.

Im Gegenzug verzichtet Deutschland auf eine zahlenmässige Begrenzung für Anflüge auf den Flughafen Zürich über deutsches Gebiet. Zudem können Flugzeuge werktags bereits eine halbe Stunde früher als heute Zürich über Süddeutschland anfliegen, nämlich bereits um 6.30 Uhr.

Treffen des Beirats in einer Woche
Wie die Lasten in der Schweiz verteilt werden sollen, ist noch offen. Mit der Frage befasst sich der Beirat aus Vertretern der betroffenen Kantone sowie des Flughafens, der Fluggesellschaft Swiss und von Skyguide. Eine Sitzung des Beirats ist für kommenden Mittwoch vorgesehen.

Als mögliche Option in der Vereinbarung enthalten ist der umstrittene gekröpfte Nordanflug. Dabei fliegen die Flugzeuge beim Anflug nach Zürich entlang des Rheins auf Schweizer Gebiet, bevor sie in die Anflugschneise eindrehen.

Mit dem neuen Staatsvertrag sollen die deutschen Regionen im Schwarzwald und am Bodensee entlastet werden. Weiterhin fliegen aber die meisten Maschinen auf dem Weg nach Zürich über Süddeutschland, wo es seit Jahren Beschwerden der Bevölkerung gibt.

Nach dem gescheiterten ersten Staatsvertrag hatte Deutschland 2003 einseitig eine Verordnung in Kraft gesetzt, welche die Zahl der An- und Abflüge über Süddeutschland stark beschränkte und das Nachtflugverbot ausweitete. In der Folge nahmen die Flugbewegungen über dicht besiedeltem Schweizer Gebiet stark zu. (bru, sda)

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