AKW Mühleberg droht Mitte 2013 das Aus
AKW Mühleberg. (Archiv Keystone)
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) hat den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts zum AKW Mühleberg nach eigenen Angaben zur Kenntnis genommen. Er werde nun analysiert und das weitere Vorgehen geprüft. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi), die für die Aufsicht über die Atomkraftwerke zuständige Bundesstelle, wollte den Entscheid nicht kommentieren. (ank)
- Dienstag, 14.8.2012: BKW verlangt Verlängerung für AKW Mühleberg
- Dienstag, 14.8.2012: BKW musste Reaktorbehälter untersuchen
- Donnerstag, 9.8.2012: Uvek wegen Mühleberg erneut gerügt
- Dienstag, 29.5.2012: BKW-Beschwerde ohne aufschiebende Wirkung
- Donnerstag, 22.3.2012: Auch Uvek zieht Mühleberg-Urteil weiter
- Freitag, 9.3.2012: «Ein sehr überzeugendes, unpolitisches Urteil»
Das fünfköpfige Kollegium des Bundesverwaltungsgerichts hat eine Beschwerde von über 100 Atomkraftwerk-Anwohnern in Mühleberg gutgeheissen. Sie richtete sich gegen die unbefristete Betriebsbewilligung, ausgestellt im Jahre 2009 durch das Energiedepartement (Uvek). Dieses war davon ausgegangen, dass die Sicherheit des Atomkraftwerks durch die Aufsicht des eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (Ensi) gewährleistet sei.
Das Bundesverwaltungsgericht kam dagegen zum Schluss, man könne ein bereits 40jähriges AKW nicht einfach auf Zusehen hin betreiben. Die offenen Sicherheitsfragen seien gewichtig, heisst es im 44seitigen Entscheid: Der Zustand des Kernmantels, die offene Beurteilung der Erdbebensicherheit und die fehlende Aare-unabhängige Kühlmöglichkeit liessen einen Betrieb höchstens bis Juni 2013 zu.
Gericht: Bisherige Nachrüstung nicht befriedigend
Wolle die BKW die Betriebsbewilligung darüber hinaus verlängern, habe sie dem Uvek ein Gesuch mit einem umfassenden Instandhaltungskonzept vorzulegen, beschied das Gericht. Darin sei darzulegen, wie sie die Mängel beheben könne, welche Investitionen damit verbunden seien und wie lange sie den Betrieb noch aufrechterhalten wolle. Die bisherige schrittweise Nachrüstung der Anlage sei weder bezüglich Rechtssicherheit noch Wirtschaftlichkeit oder Sicherheit befriedigend. Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Betreiber hält sich bedeckt
Die BKW liess am Mittwoch offen, ob sie das Urteil in Lausanne anfechten wird. Ein Sprecher erinnerte auf Anfrage lediglich daran, dass der Konzern schon seit vergangenem Jahr an einem Instandhaltungskonzept arbeite. Inhaltlich wollte die BKW das Urteil nicht kommentieren. Auch die Bundesbehörden hielten sich bedeckt. Die Atomaufsicht Ensi verwies auf das Uvek, das nach eigenen Angaben das Urteil zuerst analysieren will.
Die BKW-Aktien reagierten mit Abschlägen auf den Entscheid. Die Titel verloren am Nachmittag unmittelbar nach Bekanntwerden bis zu 4,6 Prozent. Bei Börsenschluss betrug das Minus noch 1,2 Prozent bei 36,25 Franken.
Etappensieg für Gegner
AKW-Gegner reagierten erfreut auf den Etappensieg. Sie hoffen, dass sich die hohen Investitionen für die Nachrüstung nicht rechnen und die BKW deshalb Mühleberg vom Netz nimmt. Greenpeace appellierte an den Kanton Bern als Hauptaktionär, auf die Stilllegung von Mühleberg hinzuwirken.
Die rot-grün dominierte Kantonsregierung liess sich aber nicht in die Karten blicken. Sie gehe davon aus, dass ihre Vertreter im Verwaltungsrat der BKW umfassend über das Urteil informiert würden, heisst es in einer kurzen Mitteilung. (ank/bru, sda)
(Urteil A-667/2010 vom 1.3.2012)
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