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Dienstag, 1.5.2012

«Ein aktiver Erwerb von Daten ist nicht mehr möglich»

Aus dem deutschen Finanzministerium hiess es kürzlich, auch mit dem neuen Steuerabkommen mit der Schweiz könnten gestohlene Bankdaten gekauft werden. Doch nun hält Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf fest: Der Kauf von gestohlenen Daten wäre künftig nicht mehr möglich.

Eveline Widmer-Schlumpf. (Reuters)

Steuerabkommen mit Deutschland untersagt Bankdaten-Käufe

Beitrag aus Rendez-vous vom Dienstag, 1.5.2012, 12.30 Uhr, DRS 1, DRS 2, DRS 4 News und DRS Musikwelle

Interview von Bundeshausredaktor Pascal Krauthammer

Frau Eveline Widmer-Schlumpf, Deutschland will im Einzelfall auch weiterhin gestohlene Bankdaten kaufen, so heisst es vom deutschen Finanzministerium. Wäre dies gemäss dem Steuerabkommen mit der Schweiz tatsächlich noch möglich?
Zum einen muss man zuerst noch verifizieren, wer vom deutschen Finanzministerium das gesagt hat. Es entspricht auch nicht dem, was ich mit Wolfgang Schäuble diskutiert habe. Wir gehen dieser Sache nach. Zum andern ist es so, dass wir im Abkommen festgehalten haben, dass ein aktiver Erwerb von Daten nicht mehr möglich ist, und zwar ab Unterzeichnung. Darunter fallen natürlich auch der Kauf und die Bezahlung von Daten.

Könnte man diesen Passus auch noch konkretisieren, wie es einzelne Politiker hier in der Schweiz verlangen?
Der Vertrag steht und wir wollen an diesem Vertrag an sich nichts mehr ändern. Aber man kann Bestimmungen, die im Vertrag sind, noch auslegen beziehungsweise noch klar sagen, was damit gemeint ist. Allerdings scheint mir die fragliche Bestimmung sehr klar zu sein. Aber noch einmal: Wir versuchen hier auszudeutschen und festzuhalten, was dieser Satz genau heisst - auch für unseren parlamentarischen Prozess.

Nicht nur die Schweizer Politikerinnen und Politiker müssen von dem Abkommen überzeugt werden, sondern auch das deutsche Parlament. Konnten Sie gestern beim Besuch Ministerpräsident Winfried Kretschmann aus Baden Württemberg vom umstrittenen Steuerabkommen überzeugen?
Ministerpräsident Kretschmann hat mindestens sehr gut zugehört und er hat mit mir auch über die Bedeutung von Steuergerechtigkeit diskutiert. Er hat sich dann offen gezeigt, die Diskussionen weiterzuführen. Insofern meine ich, dass er sich noch intensiv mit dieser Frage auseinandersetzen wird.

...und Ja stimmen könnte?

Zumindest wird er abwägen, ob der Status Quo - das wäre ja die Alternative - die bessere Lösung ist, als dieses Abgeltungssteuer-Abkommen. Und ich könnte mir vorstellen, dass verschiedene der deutschen Politiker, die heute noch Nein sagen, letztendlich zur Überzeugung kommen, dass es ein gutes Abkommen ist, wenn sie sich ebenfalls mit der Alternative auseinandersetzen.

Ministerpräsident Kretschmann stört sich insbesondere an den sogenannten Abschleichern, den Deutschen, die bis zum Inkrafttreten des Abkommens ihr Geld weiterhin verschieben könnten...
Wir haben klare Rechtsregeln in unserem Land und wir können nicht rückwirkend Gesetze aufheben. Das heisst mit anderen Worten: Dieser Vertrag kann gelten ab Inkrafttreten; ab dem 1. Januar 2013 und nicht vorher. Wir haben aber auch zugesichert, dass wir die Anzahl der «Verschwinder» und die Summe des Geldes, das abgezogen wird, melden werden. Das gilt aber selbstverständlich nicht für die Namen, bis das Abkommen in Kraft getreten ist.

Das würde den Deutschen aber wenig nützen, um diese Abschleicher, wie sie Herr Kretschmann nennt, auch zu verfolgen.
Immerhin kann man dann feststellen, dass zum Beispiel zehn Steuerpflichtige mit einer Summe von mehreren Millionen Euro abgezogen sind nach Singapur. Als Staat kann man dann dort Nachforschungen anstellen. Das ist möglich und das wissen die Deutschen auch. (pet;bru)

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