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Mittwoch, 30.5.2012

Hintergrund: Die Abkommen mit Deutschland, Grossbritannien und Österreich

Die Abkommen mit Deutschland, Grossbritannien und Österreich unterscheiden sich vor allem bei den Steuersätzen.

Die Schweiz sieht die Abgeltungssteuer als Alternative zum automatischen Informationsaustausch: Die ausländischen Steuerbehörden sollen die ihnen zustehenden Steuerbeträge erhalten, ohne dass die Schweiz das Bankgeheimnis aufgeben muss.

Pauschalbetrag auf bisherige Vermögen
Stimmen die Parlamente zu, werden die Schweizer Banken ihren Kunden aus Deutschland, Grossbritannien und Österreich einen pauschalen Steuerbetrag auf bestehende Vermögen und auf künftigen Kapitalerträgen abziehen. Die Schweiz überweist den Betrag dann anonym an die Behörden im Ausland.

Umstritten ist das Abkommen mit Deutschland. Auf Druck der Opposition in Deutschland musste die Schweiz nach der Unterzeichnung weitere Konzessionen machen. Trotzdem bleibt offen, ob die deutsche Länderkammer dem Vertrag zustimmt.

Verschiedene Maximalsätze
Die Abkommen sehen unterschiedliche Steuersätze vor, was auch mit den jeweiligen Steuerordnungen zu tun hat. Was die bestehenden Vermögen betrifft, sieht das Abkommen mit Deutschland Steuersätze von 21 bis 41 Prozent vor. Briten müssten zwischen 19 und 34 Prozent abliefern, Österreicher zwischen 15 und 38 Prozent.

Für die Besteuerung künftiger Kapitalerträge hat die Schweiz mit Deutschland einen Satz von 26,375 Prozent ausgemacht. Mit Österreich wurden 25 Prozent vereinbart, mit Grossbritannien Sätze zwischen 27 und 48 Prozent.

Andere Garantien
Deutschland und Grossbritannien hat die Schweiz zudem eine Art Garantie zugesichert: Die Banken sollen eine Vorauszahlung leisten, im Fall von Deutschland in der Höhe von 2 Milliarden und im Fall von Grossbritannien von 500 Millionen Franken. Mit Österreich dagegen wurde keine solche Vorauszahlung vereinbart.

Unterschiede gibt es auch in den Details. Deutschland etwa pochte auf zusätzliche Möglichkeiten für Anfragen zu mutmasslichen Steuersündern. Im Fall von Deutschland und Grossbritannien akzeptierte die Schweiz zudem, auch Erbschaften dem Abkommen zu unterstellen. Für das Abkommen mit Österreich stand dies nicht zur Diskussion, da Österreich keine Erbschaftssteuer kennt.

Zinszahlungen ausgenommen
Änderungen an den bereits unterzeichneten Abkommen gab es nicht nur wegen des Widerstands in Deutschland. Die Schweiz musste auch auf Kritik aus der EU reagieren. Es geht dabei um Zinszahlungen, die dem EU-Zinsbesteuerungsabkommen unterstehen.

Über ein Abgeltungssteuerabkommen verhandelt die Schweiz auch mit Griechenland. Nicht damit zu verwechseln sind die Doppelbesteuerungsabkommen, welche die Schweiz mit zahlreichen Ländern abgeschlossen hat.

Amtshilfe angepasst
Im Zuge der Lockerung des Bankgeheimnisses wurden in den letzten Monaten etliche Doppelbesteuerungsabkommen an den OECD-Standard angepasst. Die Schweiz leistet neu nicht nur bei Steuerbetrug, sondern auch bei Steuerhinterziehung Amtshilfe. Der OECD-Standard wird indes voraussichtlich noch in diesem Jahr erweitert.

Künftig soll Amtshilfe bei Steuerhinterziehung auch dann gewährt werden, wenn sich die Anfrage auf eine Gruppe von nicht einzeln identifizierten Personen bezieht und der Verdacht auf einem bestimmten Verhaltensmuster gründet. Dies hat die Schweiz bisher erst den USA zugestanden. Das entsprechende Doppelbesteuerungsabkommen ist jedoch noch nicht in Kraft. (luek;pet, sda)

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