Rückwirkende Gruppenanfragen gegen Abschleicher
Deutsche, die Geld auf Schweizer Konten schnell noch abziehen, sorgen in Deutschland für Empörung. (Reuters Archiv)
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Von Inlandredaktor Oliver Washington
Der Bericht von Bundesrätin Evelyne Widmer-Schlumpf zu den Gruppenanfragen hält zunächst fest, dass die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) den Standard für den Austausch von Bankdaten im Juli 2012 neu definiert und erweitert habe: Neu gehörten auch Gruppenanfragen dazu, dieser Standard sei für die Schweiz verbindlich.
Gruppenanfragen bei konkretem Verdacht
Ein zentraler Punkt des Berichts ist die Frage, was Gruppenanfragen sind: Was braucht es, damit ein Land, Deutschland beispielsweise, bei der Schweiz eine Gruppenanfrage für Bankkunden einreichen kann. Zentral ist demnach der konkrete Verdacht: Verfügt etwa Deutschland über Hinweise, dass eine Schweizer Bank Deutschen Kunden geholfen hat, ihr Geld zu verschieben, kann Deutschland eine Gruppenanfrage einreichen und die Schweiz muss die Namen der Deutschen Bankkunden nennen.
Das Finanzdepartement geht deshalb davon aus, dass Gruppenanfragen eine Möglichkeit sind, um an die Namen von Abschleichern zu kommen, das zeigen Recherchen von Schweizer Radio DRS.
Gruppenanfragen auch rückwirkend
Daneben stellt sich die Frage, ab wann Gruppenanfragen möglich sind. Das Schweizer Gesetz über Gruppenanfragen wird erst im kommenden Jahr in Kraft treten. Dann werden die Abschleicher aber bereits abgeschlichen sein. Deshalb möchte Deutschland Gruppenanfragen wohl bereits für das laufende Jahr einreichen können. In der Juristensprache heisst das, Gruppenanfragen müssten rückwirkend möglich sein.
Der Bericht von Finanzministerin Widmer-Schlumpf listet drei mögliche Daten für die Einführung von Gruppenanfragen auf, darunter sind auch Daten mit Rückwirkung. Der Bericht nimmt zwar keine Gewichtung vor, aber klar scheint: Im Finanzdepartement will man ein Datum mit Rückwirkung.
Widerstand aus dem Parlament
Ob das Parlament auch Anfragen rückwirkend akzeptieren wird, ist allerdings offen: FDP-Präsident Philipp Müller hat gegenüber Schweizer Radio DRS bereits festgehalten, dass eine rückwirkende Einführung von Gruppenanfragen für ihn nicht in Frage komme. Gleich sieht es Müllers Vorgänger Fulvio Pelli. Und auch CVP-Fraktionschef Urs Schwaller sagt, dass Gruppenanfragen erst für die Zeit nach Inkrafttreten des Schweizer Gesetzes möglich sein sollten.
CVP als Zünglein an der Waage
Gruppenanfragen wären gemäss der Interpretation des Finanzdepartements auch ein Instrument gegen Abschleicher. Die Knacknuss wird sein, ob das Schweizer Parlament auch Ja sagen wird zu rückwirkenden Gruppenanfragen.
SP und Grüne hat Evelyne Widmer-Schlumpf mit an Bord. Bei der CVP jedoch wird sie noch Überzeugungsarbeit leisten müssen – und die CVP wird für eine Mehrheit entscheidend sein.
Am Montag präsentiert die Finanzministerin vor der Wirtschaftskommission des Nationalrates ihren Bericht. Dabei wird sie sicher argumentieren, dass rückwirkende Gruppenanfragen helfen könnten, die Opposition in Deutschland doch noch für das Steuerabkommen zu gewinnen. Vielleicht reicht dies, auch die CVP zu überzeugen. (smus)
