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Freitag, 21.9.2012

Massive Kritik an Steuerabkommen in Deutschland

In Deutschland reist die Kritik am Steuerabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland nicht ab. Schweizer Banken wollen aber keinesfalls nachverhandeln. NRW sieht sich unterdessen in seiner bisherigen Strategie, die auch den Ankauf von Daten-CDs einschliesst, bestätigt.
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Das Steuerabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland steht in Berlin weiter in der Kritik. Gewerkschaften, Rechtsexperten sowie Steuer- und Kriminalbeamte lehnen vor allem die Pläne für eine anonyme Nachbesteuerung von deutschem Schwarzgeld in der Schweiz ab.

In Stellungnahmen für eine Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags am kommenden Montag in Berlin kritisieren die Experten unter anderem eine ungerechtfertigte Besserstellung von Steuerbetrügern.

Mit einer moderaten Abschlagszahlung könnten sich Steuerhinterzieher von aller Schuld befreien und würden letztlich weit bessergestellt als ehrliche Bürger. Angezweifelt werden auch die erhofften Milliarden-Einnahmen für den Staat.

Das Steuerabkommen, das am 1. Januar 2013 in Kraft treten soll, droht am Widerstand von SPD und Grünen im Bundesrat (Länderkammer) zu scheitern. Die christlich-liberale Koalition ist auf Stimmen der Opposition angewiesen.

Nach dem bisher von Berlin und Bern vereinbarten Abkommen soll auf das bei Schweizer Banken liegende Schwarzgeld deutscher Anleger einmalig eine Pauschalsteuer zwischen 21 und 41 Prozent an den deutschen Fiskus überwiesen werden - anonym und rückwirkend für zehn Jahre. Künftige Erträge deutscher Kunden bei Schweizer Banken sollen ab 2013 genauso besteuert werden wie in Deutschland.

Die beste aller Lösungen
Aus Sicht der Schweizerischen Bankiervereinigung ist die Schweiz Deutschland bei den Steuersätzen für die Vergangenheit, Kontrollen oder der Garantiezahlung weit entgegengekommen: «Für die Banken in der Schweiz gibt es daher keine Nachverhandlungen», heisst es in einer Stellungnahme für die Anhörung vom Montag.

Das jetzige Steuerabkommen sei die beste aller Lösungen. «Jede weitere Anpassung bringt diese Beurteilung ins Wanken», schreibt die Schweizerische Bankvereinigung. Nach Schätzungen der Steuergewerkschaft beläuft sich das in der Schweiz angelegte deutsche Schwarzgeld auf zwischen 130 und 150 Milliarden Euro. Nach Meinung der Steuergewerkschaft greift das Abkommen zu kurz. Körperschaften oder Auslands-Gesellschaft wie eine Limited würden nicht erfasst, heisst es in der Stellungnahme.

Abschleichen in asiatischen Bankenraum
Auch solle das Abkommen ausschliesslich für Konten in der Schweiz und nicht für Konten bei Schweizer Banken mit Sitz in anderen Staaten gelten. «Schon jetzt sind umfangreiche Geldabflüsse in Form des sogenannten Abschleichens in den asiatischen Bankenraum zu beobachten», wird kritisiert.

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter empfiehlt, von einer Ratifizierung Abstand zu nehmen und stattdessen mit anderen Staaten auf ein Abkommen der EU mit der Schweiz beziehungsweise die Umsetzung einer erweiterten EU-Zinsrichtlinie zu drängen.

Die deutsche Regierung verkenne, dass es sich bei den in der Schweiz vorhandenen ausländischen Vermögenswerten zu einem nicht unbeträchtlichen Teil um Vermögen aus in Deutschland begangenen Steuerstraftaten, Korruption, Wirtschafts-, Banden- und Organisierter Kriminalität handle. Auch die Kriminalbeamten befürworten den weiteren Ankauf von Steuer-CDs.

NRW macht drei Milliarden Euro Mehreinnahmen durch Daten-CDs
Laut Norbert Walter-Borjans, Finanzminister des deutschen Bundeslandes Nordrhein-Westfalen (NRW), wurden erst elf Personen wegen Steuerhinterziehung gebüsst. Die landesweiten Steuermehreinnahmen seit dem Kauf der ersten Daten-CD beziffert er jedoch auf drei Milliarden Euro.

Laut deutschen Medien berichtete Walter-Borjans vor dem NRW-Landestag über den Ermittlungsstand gegen mutmassliche deutsche Steuersünder mit Konten in der Schweiz. Demnach wurde seit dem Kauf der ersten Daten-CD im Jahr 2010 gegen rund 3400 Personen aus NRW ermittelt, wovon noch in 723 Fällen die Ermittlungen laufen. Nur elf Personen mussten bisher eine Busse bezahlen, rund 80 Beschuldigte kamen straffrei, aber mit Auflagen davon. Mit den Strafen kassierte der Fiskus 2,8 Millionen Euro, so die eher magere Bilanz.

Walter-Borjans sah sich nach dem Auftritt offenbar genötigt, seine Aussagen ins rechte Licht zu rücken. Sein Ministerium teilte mit, es sei erst die Hälfte der Daten ausgewertet worden. Rund 73 Prozent der eingeleiteten Untersuchungen seien strafrechtlich noch nicht abgeschlossen.

6700 Selbstanzeigen
«Regelmässig sind es die gravierenden Fälle, bei denen sich die Ermittlungen und Verfahren länger hinziehen und derzeit noch offen sind», heisst es in dem Communiqué. Zudem hätten die CD-Käufe allein in NRW zu 6700 Selbstanzeigen von Schwarzgeldbesitzern geführt.

Der streitbare NRW-Finanzminister sieht sich aufgrund dieser Zahlen in seiner Strategie bestätigt: «Der Weg zu einer klaren und gerechten Regelung mit der Schweiz (...) führt weder über ein Abkommen, wie es vorliegt, noch über die Verharmlosung von Steuerbetrug», lässt er sich zitieren. Seine Regierung werde deshalb den Druck aufrecht erhalten. (sda/dpa)

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Dossier, Letztes Update: Samstag, 8.12.2012

Steuerstreit und Bankgeheimnis

Unter wachsendem Druck aus dem Ausland hob der Bundesrat 2009 die umstrittene Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug auf - zumindest gegenüber anderen Staaten. In zähen Verhandlungen geht es seither darum, welche Daten Schweizer Banken ausländischen Behörden offenlegen müssen.  Mehr


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