Deutschland überdenkt das Steuerabkommen
Das deutsche Finanzministerium will das Steuerabkommen mit der Schweiz dort ändern, wo es EU-Recht widerspricht. Das hat eine Sprecherin des deutschen Finanzministeriums bestätigt.
Es geht vor allem um das Zinsbesteuerungsabkommen: Zinserträge aus Bankguthaben werden innerhalb der EU mit 35 Prozent besteuert. Der Deal zwischen der Schweiz und Deutschland sieht eine Steuer von 26 Prozent vor. Deutsche mit Bankkonten in der Schweiz könnten sich durch die pauschale Abgeltung in Deutschland freikaufen - und zugleich ihr anonymes Konto in der Schweiz behalten.
Kleine Differenz mit grossen Folgen
Diese Vereinbarung zwischen der Schweiz und Deutschland wird so nicht gelten können, denn sie widerspricht dem EU-Recht. Möglicher Ausweg: Deutsche mit Konten in der Schweiz bezahlen auch hierzulande 35 Prozent Steuern und fordern bei den deutschen Behörden die Differenz zu den 26 Prozent zurück, die Deutschland mit der Schweiz ausgehandelt hat. Nur: Die deutschen Bankkunden müssten bei den Behörden in Deutschland vorstellig werden: Die Anonymität wäre dahin.
Viele Profiteure des Bankkundengeheimnisses
Und darum gehe es auch bei diesem Streit, erklären die Schweizer Europarechts-Spezialisten Dieter Freiburghaus und Thomas Cottier gegenüber Schweizer Radio DRS: Um das Bankkundengeheimnis in der Schweiz.
Diverse EU-Länder versprächen sich durch die bilateralen Abkommen mit der Schweiz nämlich viel Geld: Über die vereinbarten pauschalen Abgeltungszahlungen für ausländische Steuersünder mit Bankkonten in der Schweiz.
Zum Beispiel Deutschland
Das deutsche Finanzministerium dürfte so in den nächsten Jahren zu ein paar Milliarden kommen, schätzt Jurist Freiburghaus. Deshalb sei man in Berlin nicht erpicht darauf, dass sich bald etwas ändere.
Das wiederum störe die EU: Die peile mittelfristig nämlich den automatischen Informationsaustausch an, also die standardmässige Weitergabe von Bankkundendaten, auch ohne konkreten Verdacht auf Vergehen.
Wenn nun immer mehr EU-Länder entdeckten, wie einträglich bilaterale Vereinbarungen mit der Schweiz seien, torpediere dies die Pläne der EU.
Hängepartie ohne Ende
Mittelfristig werde sich die Schweiz dem Automatischen Informationsaustausch über Bankguthaben nicht widersetzen können. So die Einschätzung des Juristen Cottier. Die Schweiz werde jedoch so lange wie möglich versuchen, das Bankkundengeheimnis über die Abgeltungssteuer aufrechtzuerhalten. Den Partnerländern komme das gelegen - und zwar derart, dass sich die EU ernsthaft Sorgen mache und den Staaten auf die Finger klopfe.
Nach Meinung der Europarechtsspezialisten Freiburghaus und Cottier sind die bilateralen Abkommen damit nicht vom Tisch. Aber die Verhandlungen werden weiter in die Länge gezogen - mit Begleiterscheinungen wie Unsicherheit und Ungewissheit. Dem Schweizer Finanzplatz komme dies gewiss nicht zu Gute. (smus;pet, waso, selc)
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