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Donnerstag, 24.5.2012

Verordnungsentwurf für Anhörung bereit

Die Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative hat sich am Donnerstag auf einen Verordnungsentwurf zur Klärung der dringendsten Fragen verständigt. Sie hat den Entwurf für die konferenzielle Anhörung verabschiedet.

Zweitwohnung ja, aber nur mit «warmen Betten»? (Keystone Archiv)

Zweitwohnungs-Initiative als Chance für Berggebiete

Beitrag aus Echo der Zeit vom Donnerstag, 24.5.2012, 18.00 Uhr, DRS 1 und DRS 4 News

Was genau ist eine Zweitwohnung?

Beitrag aus Echo der Zeit vom Donnerstag, 24.5.2012, 18.00 Uhr, DRS 1 und DRS 4 News

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Kein einfaches Unterfangen, die Zweitwohnungsinitiative umzusetzen. Doch die Arbeitsgruppe ist offenbar auf einen grünen Zweig gekommen. Der Besitzstand soll garantiert bleiben.

Bauten, die unter dem bis zur Volksabstimmung vom 11. März 2012 geltenden Recht gebaut und genutzt wurden, auch künftig in dem Mass genutzt werden dürfen, wie dies zum Zeitpunkt der Annahme der neuen Verfassungsbestimmungen rechtlich zulässig war. Bestehende Wohnungen sollen frei verkauft und vererbt werden können.

Nur «warme Betten» bewilligen
Im Zentrum des Verordnungsentwurfs steht gemäss einem Communiqué des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE) der Umgang mit neuen Zweitwohnungen in Gemeinden, die bereits einen Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent aufweisen. Die Arbeitsgruppe schlägt für die konferenzielle Anhörung vor, dass diese Gemeinden künftig nur dann neue Zweitwohnungen bewilligen dürfen, wenn es sich um «warme Betten» handelt.

Als Zweitwohnungen sollen dabei all jene Wohnungen gelten, in denen Nutzer keinen Wohnsitz haben. Bezüglich des Zeitpunkts des Inkrafttretens der Verordnung sollen zwei Varianten - 1. September 2012 beziehungsweise 1. Januar 2013 - in die Anhörung gegeben werden.

Konferenzielle Anhörung am 18. Juni
Die konferenzielle Anhörung, an der sich Kantone, Parteien, gesamtschweizerisch tätige Verbände sowie Organisationen zum Verordnungsentwurf äussern können, findet am 18. Juni statt. Ziel ist es, die offenen Fragen soweit möglich bis nach den Sommerferien in einer Verordnung zu regeln.

Die Arbeitsgruppe steht unter der Leitung des ARE. Ihr gehören Vertreter des Initiativkomitees, der kantonalen Bau- und Planungsdirektorenkonferenz, der Konferenz Kantonaler Volkswirtschaftsdirektoren, der Regierungskonferenz der Gebirgskantone und der Schweizerischen Kantonsplanerkonferenz an.

Weitere Mitglieder sind der Schweizerische Gemeindeverband, die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete sowie ein Tourismusexperte der Universität St. Gallen und Vertreter der Bundesämter für Justiz, für Statistik und für Wohnungswesen sowie des Staatsekretariats für Wirtschaft (Seco). (basn, sda)

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