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Mittwoch, 22.8.2012

Leuthard: «Drei oder vier Monate ändern nicht viel»

Die Verordnung über den Zweitwohnungsbau soll erst Anfang 2013 in Kraft treten und lässt viele Ausnahmen zu. Im Gespräch mit Schweizer Radio DRS räumt Bundesrätin Doris Leuthard ein, dass bei der Ausarbeitung der neuen Regeln auch die wirtschaftliche Situation der Tourismusregionen berücksichtigt worden sei.

Bundesrätin Doris Leuthard. (Screenshot tv.admin)

Wie kommt der bundesrätliche Entscheid in Arosa an?

Im Bündner Ferienort Arosa sind 62 Prozent aller Wohnungen Zweitwohnungen. Wie reagiert man dort auf die Verordnung des Bundesrats?

Beitrag aus Echo der Zeit vom Mittwoch, 22.8.2012, 18.00 Uhr, DRS 1 und DRS 4 News

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Von Bundeshausredaktorin Géraldine Eicher

Frau Bundesrätin, die Verordnung tritt nicht am ersten September, sondern vier Monate später, am 1. Januar in Kraft. Ist das eine Konzession an den Tourismus, an die Baubranche?
Für den Bundesrat waren zwei Elemente massgebend. Einerseits ist im Initiativtext in den Übergangsbestimmungen auch festgehalten, dass Baubewilligungen, die nach dem 1. Januar 2013 erteilt werden, nichtig sind. Somit ist 2012 im Initiativtext nicht geregelt worden. Zweitens ist es natürlich so, dass die betroffenen Kantone und die Regionen Angst haben vor Arbeitsplatzverlust und vor einem Einbruch der volkswirtschaftlichen Aktivitäten und das hat der Bundesrat selbstverständlich auch berücksichtigt.

Sie haben ja auch eine Konzession an die Hotellerie gemacht. Bestehende Hotels dürfen in gewissen Ausnahmefällen in Zweitwohnungen umgenutzt werden. Ist das mehr als nur eine Konzession?
Ich glaube nicht, dass das sehr oft der Fall ist. Aber wir haben natürlich im Moment in der Hotellerie sowieso eine Situation, wo wir sehr viele renovationsbedürftige und nicht rentable Hotels haben. Auf der anderen Seite haben wir den Druck des starken Schweizer Frankens. Insofern wollten wir hier ein Zeichen setzen, dass man auch für diese betroffenen Hotels gewisse Möglichkeiten von Querfinanzierung oder Umnutzung findet, damit dann diese Hotels nicht einfach als marode Bauten in der Landschaft stehen.

Die Kantone und Gemeinden haben nun eine viermonatige Schonfrist, was die Baugesuche angeht. Sie werden auch bei Missbräuchen in die Verantwortung genommen und müssen das kontrollieren. Nun hat ja das Volk in der Mehrheit Ja zur  Initiative gesagt, weil die Kantone und Gemeinden überbordet haben. Wird jetzt nicht der Bock zum Gärtner gemacht?

Man sieht natürlich in diesem Jahr seit der Volksabstimmung, dass die Baugesuche in den betroffenen Gemeinden stark zunehmen. Es ist verständlich, dass viele Eigentümer jetzt noch versuchen eine Nutzung, eine Immobilie zu bauen. Es gibt aber auch viele Beschwerden. Und alle Baugesuche, die Ende Dezember nicht rechtskräftig behandelt sind, sind nichtig. Also das Risiko vieler Gesuche, dass dann gar nichts möglich sein wird, erachten wir doch als gross.

Die Gemeinden waren in der Arbeitsgruppe dabei. Sie haben natürlich eine Verantwortung, ab Januar diese Verordnung und den Volkswillen zu beachten. Diese Abstimmung war ja schon für alle eine Überraschung – wenn auch für die betroffenen Gemeinden eine schmerzhafte – da muss man jetzt halt auch das Vertrauen der Bevölkerung gewinnen, dass man die Zersiedelungsproblematik ernst nimmt, dass man halt hier auch versucht, den Tourismus anders zu interpretieren und vielleicht auf energetische Sanierungen der bestehenden Gebäude setzt.

Wenn sich die Gewinner vom März heute als Verlierer sehen, können sie das nachvollziehen?
Ich glaube, das ist auch eine emotionale Haltung. Im Initiativetext hat es halt auch viele unsichere Rechtsfragen. In der Arbeitsgruppe konnten sich beide Seiten einbringen und wichtig ist ja, dass wir für die Zukunft, auf den Januar, eine klare Situation haben mit eingedämmten Zweitwohnungsmöglichkeiten. Drei oder vier Monate mehr ändern wohl an der Situation, wie wir sie heute haben, nichts Wesentliches. (luek;bru)

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