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Mittwoch, 23.11.2011

Mehr Geld für Integration von Ausländern

Bund und Kantone haben die Integrationsförderung neu geregelt. Die Mittel werden ab 2014 um 20 Millionen Franken aufgestockt. Zu den Massnahmen gehört auch ein obligatorischer Sprachkurs beim Familiennachzug.

Ziel ist es, das Integrationsrecht in der ganzen Schweiz verbindlicher zu gestalten. Eine gute Integration erfordere den gegenseitigen Willen sowohl der Zugewanderten als auch der Aufnahmegesellschaft, schreiben der Bundesrat und die Konferenz der Kantonsregierungen nach der Einigung auf gemeinsame Ziele in der künftigen Integrationspolitik.

Der Bundesrat schickt dazu Anpassungen des Ausländergesetzes sowie von fünf weiteren Gesetzen in die Vernehmlassung, darunter das Berufsbildungs- und das Arbeitslosenversicherungsgesetz. Im Ausländergesetz, das gemäss dem Vorschlag des Bundesrates in Ausländer- und Integrationsgesetz umbenannt werden soll, wird die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen klarer geregelt.

Sprachkenntnisse obligatorisch
Vorgesehen sind Verschärfungen beim Familiennachzug: Künftig soll die Anmeldung zu einem Sprachkurs oder der Nachweis von Kenntnissen in einer Landessprache vorausgesetzt werden, damit Familienangehörige aus Staaten ausserhalb der EU in die Schweiz nachgezogen werden können.

Der Gesetzesentwurf klärt auch die Kriterien, nach welchen die Behörden die Integration beurteilen. Die Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung soll künftig nur dann erteilt werden, wenn diese Kriterien erfüllt sind.

Anreize und Verpflichtungen
Neu sollen alle Neuzuziehenden begrüsst, informiert und falls nötig frühzeitig auf Integrationsmassnahmen hingewiesen werden. Zeichnen sich grosse «Integrationsrisiken ab», sollen Integrationsvereinbarungen angewendet werden.

Diese sollen als Anreize, aber auch als Verpflichtung dazu dienen, beispielsweise Sprachkenntnisse zu erwerben. Der Entwurf des Bundesrates sieht auch vor, dass die Arbeitgeber einen Beitrag zur Integration ihrer ausländischen Angestellten und deren Familienangehörigen leisten.

Kinder früh fördern
Weiter sollen bereits im Vorschulalter Massnahmen zur Förderung der Migrantenkinder ergriffen werden, um die Startbedingungen für die Schulzeit zu verbessern. Mit dem Ausbau von Beratungsstellen wollen Bund und Kantone schliesslich Migrantinnen und Migranten vor Diskriminierung schützen und Konflikte frühzeitig entschärfen.

Jeder Kanton soll in Zukunft ein mehrjähriges kantonales Integrationsprogramm erarbeiten. Der Bund will sich darauf beschränken zu prüfen, ob die Ziele erreicht wurden. Bei der Umsetzung sollen die Kantone möglichst viel Freiheit haben.

Je 36 Millionen von Bund und Kantonen
Die Integrationsförderung wollen Bund und Kantone gemeinsam finanzieren, und zwar zu gleichen Teilen. Der Bund will seine Beiträge ab 2014 von 16 auf 36 Millionen Franken pro Jahr erhöhen. Mit den Mitteln der Kantone stehen so insgesamt 72 Millionen Franken im Jahr zur Verfügung.

Hinzu kommen spezifische Bundesbeiträge von rund 40 Millionen Franken zur Förderung der Integration von Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen. (bru, sda)

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Integration: Mehr fördern und mehr fordern. (Géraldine Eicher, 23.11.2011)
Hören (4:07)

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