Unlauterer Wettbewerb: Schluss mit der Abzockerei!
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geht gegen nervige Werbeanrufe vor. (Colourbox)
Seit dem 1. April 2012 gilt das revidierte Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Was Konsumenten und Konsumentinnen beachten müssen, um sich vor Betrügern zu schützen, weiss Michael Krampf von der Beobachter-Redaktion:
Am Telefon:
- Die eigene Adresse im Telefonbuch mit einem Stern eintragen lassen. Dieser signalisiert, dass man keine Werbeanrufe will.
- Von einem per Telefon abgeschlossenen Vertrag kann innert 7 Tagen mittels einem eingeschriebenen Brief zurückgetreten werden.
Im Internet:
- Nur bei Anbietern mit kompletter Postadresse und Telefonnummer einkaufen.
- Fehlt ein vollständig ausgefülltes Impressum, macht sich der Anbieter strafbar.
Im Briefkasten:
- Bei Eintragungen in Branchenregister genau hinschauen: Meistens handelt es sich um ein teures und nutzloses Register ohne offiziellen Charakter.
- Ein irrtümlich abgeschlossener Vertrag muss mittels eingeschriebenen Brief wegen Täuschung und Irrtum angefochten werden.
Auf der Kaffeefahrt:
- Auf einer Werbefahrt niemals bar oder im Voraus bezahlen.
- Ein während einer Werbefahrt abgeschlossener Kaufvertrag kann innert 7 Tagen mittels eingeschriebenen Brief annuliert werden.
Anbieter, welche die oben genannten Regeln ignorieren, machen sich seit dem 1. April 2012 strafbar und können angezeigt werden. In jedem Fall empfiehlt sich eine Meldung ans SECO unter der Adresse fair-business@seco.admin.ch oder brieflich an die Adresse Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco), Ressort Recht, Holzikofenweg 36, 3003 Bern.
