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Letztes Update: Mittwoch, 9.5.2012

Mit Rücksicht und gesundem Menschenverstand Streit verhindern

Blühende Bäume und Sträucher - wir Schweizer lieben Gärten. Doch was passiert, wenn der Nachbar zu nahe kommt?  Wir schauen über den Gartenhag und wollen wissen: Was gilt, wenn sich zwei streiten?

Leider kann man die netten Nachbarn nicht mitzüggeln. (key)

Die meisten Nachbarn haben ein gutes Verhältnis zueinander. Das hat jedenfalls unsere Umfrage gezeigt. Wenn sich zwei aber mal nicht mehr vertragen, kann es schnell sehr heikel werden. In solchen Situationen versucht der Gesetzgeber zu helfen.

Die offiziellen Regeln
Schweizweit gilt ein zentraler Artikel im Zivilgesetzbuch; der Artikel 684. Kurz zusammengefasst erfährt man hier, dass Nachbarn gegenseitig Rücksicht aufeinander nehmen sollen und übermässige Immissionen zu verhindern sind.

«Diese Regeln sind sehr allgemein. Vor allem wenn man bedenkt, welche täglichen Konflikte zwischen Nachbarn entstehen können», so Daniel Leiser vom Beobachter. Allerdings enthalte das Gesetz eine Aufzählung zu möglichen Immissionen: Luftverunreinigung, Lärm, Schall, Gestank, Erschütterung und neu auch der Entzug von Sonnenlicht können als übermässige Immissionen gelten.

«Die Beurteilung ist Aufgabe der Richter. Wichtig ist, dass man die Situation objektiv beurteilt.» Der Richter müsse klar beurteilen, ob sich die Mehrheit der Betroffenen gestört fühle, so der Experte.

Kantonale Unterschiede
Das Nachbarschaftsrecht ist gesamtschweizerisch geregelt; Fragen zu Pflanzen und zur Eingrenzung des Terrains werden kantonal geklärt. Die kantonalen Unterschiede definieren hauptsächlich Baumarten und Grünhecken.

Bei diesen individuellen Regeln muss man sich sehr gut auskennen, um den Grenzabstand einhalten zu können», so Daniel Leiser. «Es gibt Kantone, die eine Intervention bei einem Grenzabstand auf fünf Jahre beschränken.» In anderen Kantonen könne man auch klagen, wenn der Baum bereits grösser sei.

Nachbarschaftsstreitigkeiten enden häufig vor Gericht: «Vor allem im Frühling und im Herbst nehmen die Anfragen bezüglich Pflanzen zu. Aber auch Grenzstreitigkeiten und Lärm sind ewige Störfaktoren und können oft zu unschönen Streitereien führen.»

Fast hilfreicher als das Gesetz sei gesunder Menschenverstand. Damit könne man vielen Streitereien aus dem Weg gehen.

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Beobachter-Redaktor Daniel Leiser zum Thema Nachbarschaftsstreit
Hören (4:57)

Schnellsuche:

Muss der Nachbar seinen Baum stutzen?

Der Nachbar von «Espresso»-Hörer Paul Krenger aus Matten (BE) hat in seinem Garten eine grosse, etwa 40 Meter hohe Tanne. Bei Sturm wird es Paul Krenger immer Angst und Bange: «Die Tanne wird jeweils kräftig hin- und hergerissen. Dies ist gefährlich für die Häuser in der Umgebung.» Der Nachbar reagiert jedoch nicht auf entsprechende Warnungen.  Mehr

Beitrag aus Espresso vom Mittwoch, 25.4.2012, 08.20 Uhr, DRS 1

Wegen Kinderlärm: Dürfen Nachbarn einschreiten?

Die Kinder von «Espresso»-Hörer Ivano Romano spielen gerne vor der Garageneinfahrt, die an das Nachbarsgrundstück grenzt. Die Nachbarn fühlen sich durch den Lärm belästigt und schicken die Kinder regelmässig weg. Laut Rechtsexpertin Doris Slongo dürfen sie dies nicht tun.   Mehr

Beitrag aus Espresso vom Mittwoch, 5.10.2011, 08.20 Uhr, DRS 1

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