Kopfbedeckungen verbieten?
Die St. Galler Gemeinden sollen das Tragen von Kopftüchern und andern Kopfbedeckungen in der Schule verbieten. Dies empfiehlt der Erziehungsrat in einem Kreisschreiben. Die Behörden reagieren damit auf Unsicherheit und Unklarheit in den Schulen.
Klare Richtlinien gefordert
Diskussionen umd Kopftuch tragende Schülerinnen hätten in Einzelfällen zur Störung des Unterrichts und des Schulbetriebs geführt, heisst es in einer Mitteilung der St. Galler Staatskanzlei. Deshalb brauche es klare Richtlinien.
In letzter Zeit seien immer wieder Fälle vorgekommen, in denen Schülerinnen ihr Kopftuch in der Schule nicht abziehen wollten, wie dies von ihnen verlangt wurde, sagte Bildungsdirektor Stefan Kölliker (SVP). Das Bildungsdepartement erhielt Anfragen von Gemeinden, wie mit Kleidervorschriften in der Schule umzugehen sei.
Gemeinden sollen Verbot in Schulreglement schreiben
Gemäss der Empfehlung des Erziehungsrats sollen die Gemeinden das Tragen von Kopftüchern und andern Kopfbedeckungen im Schulbetrieb per Reglement verbieten. Die Vorschriften müssten dem fakultativen Referendum unterstehen.
Ein Kopftuchverbot könne die Diskriminierung muslimischer Schülerinnen verhindern helfen, die Integration fördern und zu mehr «Transparenz, Offenheit und Fairness, weltanschaulicher Neutralität, Unabgelenktheit und Konzentration auf den Unterricht» beitragen, heisst es in der Mitteilung.
Religionsfreiheit nicht tangiert?
Laut Kölliker wird damit die Religionsfreiheit nicht tangiert. Das Kopftuch sei «kein religiöses Symbol», sagte der Bildungsdirektor. das Kopftuch könne gleich wie eine Wollmütze oder eine Dächlikappe in der Schule verboten werden.
Zürcher Kantonsrat lehnte Verbot ab
Im Kanton Zürich hatte der Kantonsrat Anfang 2010 ein Kopftuchverbot für die Schulen diskutiert, dann aber mit 104 zu 65 Stimmen abgelehnt. Die SVP hatte per Motion ein «Gleichbehandlungsgesetz» gefordert. (pet, sda)
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