Seilziehen um Abzocker-Initiative geht weiter
Der Ständerat hat einer Fristverlängerung für die Behandlung der Abzocker-Initiative zugestimmt. Damit machte er den Weg frei, um erneut einen indirekten Gegenvorschlag zur Initiative ins Spiel zu bringen.
Unbehagen der Kommission
Die Frage, ob der Volksinitiative ein direkter Gegenvorschlag auf Verfassungsstufe oder ein indirekter auf Gesetzesstufe gegenüber gestellt werden soll, schien bereits entschieden. Der Nationalrat sprach sich in der Frühjahrssession für einen direkten Gegenvorschlag aus und legte dessen Inhalt fest.
Der Ständeratskommission behagte dies aber nicht. Sie beschloss, einen neuen Anlauf für einen indirekten Gegenvorschlag zu nehmen. Damit möchte sie Initiant Thomas Minder dazu bewegen, die Volksinitiative zurückzuziehen.
Vorwürfe der Verzögungstaktik
Die Ständeratskommission begründet ihre Vorliebe für einen indirekten Gegenvorschlag mit einem rechtstechnischen Argument: Details zum Aktienrecht gehörten nicht in die Bundesverfassung. Vorwürfe, sie wolle mit ihrem Vorgehen Massnahmen gegen die Abzockerei verzögern oder gar verhindern, wies sie von sich.
Die Linke erinnerte daran, dass der indirekte Gegenvorschlag, wie der Bundesrat ihn ursprünglich geplant hatte, am Ständerat gescheitert war. Dieser hatte die Aktienrechtsrevision vor rund einem Jahr so stark verwässert, dass sie als indirekter Gegenvorschlag zur Initiative nicht mehr in Frage kam. Wenn der Rat nun erneut über einen indirekten Gegenvorschlag nachdenke, betreibe er ein gefährliches Spiel mit den Institutionen, sagte SP-Ständerat Alain Berset.
Schärfere Regeln nötig
Die Bürgerlichen räumten ein, dass die Geschichte unglücklich gelaufen sei. Auch Selbstkritisches war zu hören. «Leider sind heute schärfere Regulierungen nötig, als ich noch vor einem Jahr geglaubt hatte», sagte beispielsweise FDP-Ständerat Pankraz Freitag.
Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf zeigte sich ihrerseits erfreut, dass der Ständerat zur ursprünglichen Absicht des Bundesrates zurückkehren wolle.
Am Mittwoch befindet die Rechtskommission des Nationalrats über den Vorstoss der Ständeratskommission. Stellt sie sich dagegen, steht definitiv nur noch der direkte Gegenvorschlag zur Diskussion. (bat, sda)
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