• Nachrichten
  • SRF Shop
  • Blogs
  • Meine Meinung
  • Podcasts
  • Programm
  • Spiele
  • Themen
  • Über uns
  • A
  • A
  • A
  • Radio ein
  • Empfang
  • Hilfe
  • Kontakt
  • Home
  • Dossiers zu «International»
    • Ägypten nach dem Ende der Ära Mubarak
    • Der Klimawandel und seine Folgen
    • Syriens Regimegegner begehren auf
    • Krieg im Gazastreifen
    • Die USA haben gewählt
    • Alle Dossiers
  • Programme
    • SR DRS
    • DRS 1
    • DRS 2
    • DRS 3
    • DRS 4 News
    • DRS Musikwelle
    • DRS Virus
    • Radio Swiss Classic
    • Radio Swiss Jazz
    • Radio Swiss Pop

Sie befinden sich auf einer archivierten Webseite von Schweizer Radio DRS.
Den aktuellen Webauftritt von Schweizer Radio und Fernsehen finden Sie auf www.srf.ch

Steuerabkommen mit Deutschland in der Sackgasse

Wenige internationale Verträge sind so umstritten wie das Steuerabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland. Gegner in Deutschland fordern ein schärferes Vorgehen gegen Steuerbetrüger und in der Schweiz sehen Kritiker einen weiteren Abstrich am Bankgeheimnis.

Deutschland und die Schweiz streiten seit Jahren über den Umgang mit deutschen Bürgern, die ihr Geld vor dem deutschen Fiskus in der Schweiz verstecken. Daher schien es zunächst als entscheidender Durchbruch, als die beiden Verhandlungspartner im August 2011 ein neues Steuerabkommen präsentierten.

Es sieht vor, altes Schwarzgeld pauschal nachzuversteuern, was dem deutschen Fiskus zehn Milliarden Euro einbrächte. Laufende Erträge auf Kapitalanlagen sollen demnach ebenso hoch wie in Deutschland besteuert werden. Den Anlegern garantiert das Abkommen aber Anonymität.

Nachbesserung nach Widerständen
Wegen grosser Widerstände gegen das Abkommen unterzeichneten die Schweiz und Deutschland am 5. April 2012 ein Ergänzungsprotokoll, das deutlich höhere Steuersätze für Schwarzgeld vorsieht und neu auch Erbschaften dem Abkommen unterstellt. Um einem Abfluss deutscher Vermögenswerte aus der Schweiz vorzubeugen, müsste die Schweiz demnach die Verlagerung solcher Vermögenswerte zu anderen Finanzplätzen melden.

Das neue Steuerabkommen soll am 1. Januar 2013 in Kraft treten, falls die Parlamente in Deutschland und der Schweiz zustimmen. Eine Billigung des Vertrags ist allerdings in beiden Ländern fraglich.

Weitere Nachverhandlungen gefordert
In Deutschland lehnen von SPD und Grünen regierte Länder - allen voran die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen - das Abkommen ab. Ihrer Auffassung nach geht es immer noch zu pfleglich mit Steuerhinterziehern um. Auch mit den Ergänzungen ermögliche es Steuerkriminellen weiterhin, ihr Geld unerkannt aus der Schweiz in andere Steueroasen zu schaffen, kritisieren sie. Im Herbst soll die Länderkammer (Bundesrat) über das Abkommen entscheiden. Ohne Stimmen der SPD und Grünen, käme es nicht durch, weil sie dort die Mehrheit haben.

Auch in der Schweiz wurden Bedenken laut, dass mit dem Abkommen möglicherweise zu grosse Konzessionen gemacht worden seien. Im Juni war es im National- und Ständerat angenommen zwar worden. Die rechtskonservative «Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz» (Auns) ergriff aber das Referendum dagegen. Sollte es zustande kommen, entscheidet das Stimmvolk am 25. November über das Abkommen.

Eskalation nach neuen Datenkäufen
Für zusätzlichen Zündstoff im Streit um das Abkommen sorgte im April 2012 ein Haftbefehl aus der Schweiz für drei deutsche Steuerfahnder, die mit gestohlenen Daten-CDs arbeiteten. Im Sommer erhitzten sich die Gemüter erneut, nachdem der Ankauf weiterer Daten-CDs durch nordrhein-westfälische Behörden bekannt wurde.

Der deutsche Bund und die Landesregierungen in Hessen und Niedersachsen kündigten daraufhin an, sich nicht mehr an den Kosten eines Ankaufs solcher CDs beteiligen zu wollen. Nicht so aber die Regierung von Nordrhein-Westfalen: Der Finanzminister des Bundeslandes, Norbert Walter-Borjans, behält sich ausdrücklich vor, weitere Datensätze anzunehmen. Er sieht den Erwerb ungefragt angebotener Steuer-CDs aber nicht als «aktive Ankäufe». Diese will das geplante Abkommen unterbinden. Aus Sicht der Schweiz ist das eine nicht nachvollziehbare Interpretation.

Was regelt das Abkommen, was wird kritisiert?

Altfälle: In der Schweiz schlummern Milliarden
Die Deutschen dürften über Jahrzehnte hohe Summen Schwarzgeld auf Schweizer Bankkonten angehäuft haben. Eine Statistik gibt es nicht, Schätzungen gehen aber von 130 bis 180 Milliarden Euro aus. Wegen des Schweizer Bankgeheimnisses kommt der deutsche Fiskus den Kriminellen nur schwer auf die Schliche.

Das Abkommen sieht die pauschale, anonyme und endgültige Nachversteuerung von Schwarzgeld vor - also seine Legalisierung. Das gilt aber nicht für Vermögen, das aus Verbrechen herrührt. Der Steuersatz liegt, je nach Höhe des Vermögens zum Stichtag 31. Dezember 2010, zwischen 21 und 41 Prozent. Die Besteuerung führt die Schweiz durch, Deutschland erfährt keine Namen.

Die Gegner sind der Ansicht, dass damit Steuerhinterzieher zu billig davonkommen. Schliesslich handelt es sich in Deutschland um ein erhebliches Delikt, das mit bis zu zehn Jahren Haft bedroht ist.

Die Nachversteuerung wird dem deutschen Staat nach Erwartung der Bundesregierung etwa zehn Milliarden Euro einbringen. Von den Kritikern wird diese Schätzung allerdings bezweifelt. Die Schweiz leistet eine Vorauszahlung von 1,66 Milliarden Euro.

Künftige Besteuerung: Gleiche Steuersätze für alle
Grundsätzlich gilt: Kapitalerträge werden gleich hoch besteuert. Die Schweiz erhebt eine Quellensteuer in Höhe der deutschen Abgeltungsteuer von 25 Prozent. Hinzu kommen 5,5 Prozent auf die Steuerschuld, was dem deutschen Soli-Zuschlag entspricht. Der Solidaritätszuschlag ist eine ergänzende Abgabe zur Einkommens- und Körperschaftssteuer in Höhe von 5,5 Prozent und wurde 1991 zur Finanzierung der Wiedervereinigung eingeführt. Damit beträgt der gesamte Steuersatz 26,375 Prozent. Wer will, kann freiwillig noch die Kirchensteuer entrichten. Nach dem angepeilten Inkrafttreten des Abkommens zum 1. Januar 2013 anfallende Erbschaften werden mit 50 Prozent belastet oder der deutschen Finanzverwaltung gemeldet.

Auskunftsrechte: Deutsche Behörden erfahren nicht alles
Mit dem Abkommen werden die Auskunftsrechte deutscher Behörden erweitert. Bei einem «plausiblen Anlass» können Auskunftsersuchen an die Schweiz gerichtet werden, ob der Betroffene ein Konto oder ein Depot bei einer Schweizer Bank unterhält oder unterhalten hat. Auskünfte «ins Blaue hinein» sind nicht gestattet. Die Schweiz muss in ihrer Antwort nicht angeben, um welche Bank es sich handelt. Ausserdem wird die Höhe eines eventuellen Vermögens in der Schweiz nicht mitgeteilt. Die Anzahl der Auskunftsersuche ist jeweils für eine Zweijahresperiode begrenzt. Zu Beginn liegt die Grenze bei 1300.

In einer gesonderten Erklärung sichert die Bundesregierung zu, «dass sich die deutschen Finanzbehörden nicht aktiv um den Erwerb von bei Banken in der Schweiz entwendeten Kundendaten bemühen werden». Im Klartext: Die Steuerfahndung sucht nicht mehr nach Steuer-CDs. Die Bundesregierung sieht sich bereits an diese Erklärung gebunden, denn sie hat das Abkommen unterzeichnet.

Drittstaaten: Wohin die Milliarden verschwinden
Wer sein Geld vor Inkrafttreten des Abkommens in einen Drittstaat schaffen will, wird nicht daran gehindert. Die Schweiz gibt für die zehn wichtigsten Zielstaaten das dorthin verbrachte Vermögensvolumen und die Zahl der Personen an, aber keine Namen.

Steuersparmodelle: Einige werden verboten
Schweizer Banken wird verboten, «künstliche Strukturen» zu schaffen, die dazu dienen, das Abkommen zu umgehen. Dazu wird eine gemeinsame Liste mit konkreten Umgehungsmodellen erstellt.

(nab,reuters)

Seite weiterempfehlen Facebook Share / Facebook Like Twitter Google+ Email
  • …auf Facebook kommentieren.
    Facebook
  • …auf Twitter kommentieren.
    Twitter
  • …per E-Mail versenden.
    E-Mail
  • …auf Facebook empfehlen.
    Facebook Recommend
  • …auf Google+ kommentieren.
    Google +1

Verantwortlich für diese Seite:

news.online


Mehr zu den Stichwörtern:

  • Bankgeheimnis
  • Schweiz-Deutschland
  • Steuerstreit

Schnellsuche:
Deutschland: Steuerabkommen auf wackeligen Beinen
Dossier: Steuerstreit und Bankgeheimnis
  • AGB
  • Datenschutz
  • Webmaster
  • Impressum
Schweizer Radio und Fernsehen
  • SRF
  • RTS
  • RSI
  • RTR
  • swissinfo
  • 3SAT
SRF Schweizer Radio und Fernsehen, Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft