Steuerabkommen mit Deutschland in der Sackgasse
Deutschland und die Schweiz streiten seit Jahren über den Umgang mit deutschen Bürgern, die ihr Geld vor dem deutschen Fiskus in der Schweiz verstecken. Daher schien es zunächst als entscheidender Durchbruch, als die beiden Verhandlungspartner im August 2011 ein neues Steuerabkommen präsentierten.
Es sieht vor, altes Schwarzgeld pauschal nachzuversteuern, was dem deutschen Fiskus zehn Milliarden Euro einbrächte. Laufende Erträge auf Kapitalanlagen sollen demnach ebenso hoch wie in Deutschland besteuert werden. Den Anlegern garantiert das Abkommen aber Anonymität.
Nachbesserung nach Widerständen
Wegen grosser Widerstände gegen das Abkommen unterzeichneten die Schweiz und Deutschland am 5. April 2012 ein Ergänzungsprotokoll, das deutlich höhere Steuersätze für Schwarzgeld vorsieht und neu auch Erbschaften dem Abkommen unterstellt. Um einem Abfluss deutscher Vermögenswerte aus der Schweiz vorzubeugen, müsste die Schweiz demnach die Verlagerung solcher Vermögenswerte zu anderen Finanzplätzen melden.
Das neue Steuerabkommen soll am 1. Januar 2013 in Kraft treten, falls die Parlamente in Deutschland und der Schweiz zustimmen. Eine Billigung des Vertrags ist allerdings in beiden Ländern fraglich.
Weitere Nachverhandlungen gefordert
In Deutschland lehnen von SPD und Grünen regierte Länder - allen voran die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen - das Abkommen ab. Ihrer Auffassung nach geht es immer noch zu pfleglich mit Steuerhinterziehern um. Auch mit den Ergänzungen ermögliche es Steuerkriminellen weiterhin, ihr Geld unerkannt aus der Schweiz in andere Steueroasen zu schaffen, kritisieren sie. Im Herbst soll die Länderkammer (Bundesrat) über das Abkommen entscheiden. Ohne Stimmen der SPD und Grünen, käme es nicht durch, weil sie dort die Mehrheit haben.
Auch in der Schweiz wurden Bedenken laut, dass mit dem Abkommen möglicherweise zu grosse Konzessionen gemacht worden seien. Im Juni war es im National- und Ständerat angenommen zwar worden. Die rechtskonservative «Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz» (Auns) ergriff aber das Referendum dagegen. Sollte es zustande kommen, entscheidet das Stimmvolk am 25. November über das Abkommen.
Eskalation nach neuen Datenkäufen
Für zusätzlichen Zündstoff im Streit um das Abkommen sorgte im April 2012 ein Haftbefehl aus der Schweiz für drei deutsche Steuerfahnder, die mit gestohlenen Daten-CDs arbeiteten. Im Sommer erhitzten sich die Gemüter erneut, nachdem der Ankauf weiterer Daten-CDs durch nordrhein-westfälische Behörden bekannt wurde.
Der deutsche Bund und die Landesregierungen in Hessen und Niedersachsen kündigten daraufhin an, sich nicht mehr an den Kosten eines Ankaufs solcher CDs beteiligen zu wollen. Nicht so aber die Regierung von Nordrhein-Westfalen: Der Finanzminister des Bundeslandes, Norbert Walter-Borjans, behält sich ausdrücklich vor, weitere Datensätze anzunehmen. Er sieht den Erwerb ungefragt angebotener Steuer-CDs aber nicht als «aktive Ankäufe». Diese will das geplante Abkommen unterbinden. Aus Sicht der Schweiz ist das eine nicht nachvollziehbare Interpretation.
Was regelt das Abkommen, was wird kritisiert?
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Altfälle: In der Schweiz schlummern Milliarden Das Abkommen sieht die pauschale, anonyme und endgültige Nachversteuerung von Schwarzgeld vor - also seine Legalisierung. Das gilt aber nicht für Vermögen, das aus Verbrechen herrührt. Der Steuersatz liegt, je nach Höhe des Vermögens zum Stichtag 31. Dezember 2010, zwischen 21 und 41 Prozent. Die Besteuerung führt die Schweiz durch, Deutschland erfährt keine Namen. Die Gegner sind der Ansicht, dass damit Steuerhinterzieher zu billig davonkommen. Schliesslich handelt es sich in Deutschland um ein erhebliches Delikt, das mit bis zu zehn Jahren Haft bedroht ist. Die Nachversteuerung wird dem deutschen Staat nach Erwartung der Bundesregierung etwa zehn Milliarden Euro einbringen. Von den Kritikern wird diese Schätzung allerdings bezweifelt. Die Schweiz leistet eine Vorauszahlung von 1,66 Milliarden Euro. |
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Künftige Besteuerung: Gleiche Steuersätze für alle |
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Auskunftsrechte: Deutsche Behörden erfahren nicht alles In einer gesonderten Erklärung sichert die Bundesregierung zu, «dass sich die deutschen Finanzbehörden nicht aktiv um den Erwerb von bei Banken in der Schweiz entwendeten Kundendaten bemühen werden». Im Klartext: Die Steuerfahndung sucht nicht mehr nach Steuer-CDs. Die Bundesregierung sieht sich bereits an diese Erklärung gebunden, denn sie hat das Abkommen unterzeichnet. |
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Drittstaaten: Wohin die Milliarden verschwinden |
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Steuersparmodelle: Einige werden verboten |
(nab,reuters)
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