Espresso vom Mittwoch, 5.12.2012, 08.13 Uhr, DRS 1
In der Ausstellung eines Möbelgeschäftes hat der zweieinhalbjährige Enkel von «Espresso»-Hörerin Franziska Gislerein Klein-Möbel zu Fall gebracht. Die Möbelfirma verlangt nun den Nettopreis des beschädigten Möbels. «Zu Recht?», fragt sich Franziska Gisler.
Espresso vom Mittwoch, 10.10.2012, 08.13 Uhr, DRS 1
«Espresso»-Hörerin Johanna Liechti aus Herzogenbuchsee ärgert sich über einen Kaminfeger. Seit ihre Mutter im Altersheim lebt, steht das Elternhaus leer. Anfang Juni kündigte sich der Kaminfeger für die Feuerungskontrolle an. Johanna Liechti hinterliess ihm auf dem Telefonbeantworter eine Nachricht, dass ihr das Datum nicht passe. Gekommen sei der Kaminfeger trotzdem und habe bei der Nachbarin den Schlüssel herausverlangt. «Das finde ich extrem frech», findet Frau Liechti. Und möchte wissen, ob sie die Rechnung nun bezahlen muss.
Espresso vom Mittwoch, 19.9.2012, 08.13 Uhr, DRS 1
«Espresso»-Hörer Andreas Mosimann arbeitet in einem Goldschmied-Atelier. «Immer bekommen wir Rechnungen mit ungeraden Rappenbeträgen», schreibt er in per E-Mail. Kürzlich hätte der Postbote eine Nachnahmesendung über 699 Franken und 13 Rappen gebracht. «Korrekt herausgeben konnte ich nicht, weil keine Räppler mehr im Umlauf sind». Andreas Mosimann möchte nun wissen: «Was gilt?»
Espresso vom Mittwoch, 22.8.2012, 08.13 Uhr, DRS 1
«Espresso»-Hörerin Ruth Tobler aus Walzenhausen (AR) stinkts - im wahrsten Sinne des Wortes! Ihr Nachbar, ein ehemaliger Landwirt, hält fünf Schweine als Haustiere. Den ganzen Sommer über dürfen sie sich auf der Weide suhlen, 10 Meter von Ruth Toblers Küchenfenster und Sitzplatz entfernt. Die Säue auf einen anderen Weideplatz zu zügeln, kommt für den Nachbarn nicht in Frage. «Was können wir nur tun?», schreibt Ruth Tobler.
Espresso vom Mittwoch, 15.8.2012, 08.13 Uhr, DRS 1
«Espresso»-Hörer Nils Waespe möchte eine Gruppenwanderung mit Übernachtung in einer Jugendherberge organisieren. In den Allgemeinen Geschäftsbestimmungen stösst ihm eine Klausel sauer auf: Er müsse bei einer Absage ab 14 Tagen vor dem Anreisetermin 80 Prozent bezahlen.
Espresso vom Mittwoch, 8.8.2012, 08.13 Uhr, DRS 1
«Espresso»-Hörer Hermann Bösch besitzt eine alte, schöne Hängelampe. Nach seinem Umzug konnte er sie nicht mehr gebrauchen und wollte die Lampe über einen Antiquitätenhändler verkaufen. Anstatt dies zu tun, hat der Händler die Lampe jedoch bei sich zuhause aufgehängt. Nun will er sie nicht mehr herausrücken, ausser Hermann Bösch bezahlt den Aufwand für das Abmontieren.
Espresso vom Mittwoch, 25.7.2012, 08.13 Uhr, DRS 1
Damit hat eine «Espresso»-Hörerin nicht gerechnet: Als sie mit ihrer Freundin bei einem Spaziergang Kirschen pflücken wollte, drohte ihr die Besitzerin des Kirschbaumes mit einer Anzeige. Obwohl die beiden die Kirschen nicht auf einem fremden Grundstück pflückten. Sondern auf der Strasse, auf welche ein Ast mit Kirschen herunter hing.
Espresso vom Mittwoch, 4.7.2012, 08.13 Uhr, DRS 1
«Viele Bankkunden sind sich nicht bewusst, dass sie ihre Hypothek definitiv verlängern, wenn sie dem am Telefon mündlich zustimmen», sagt Bankenombudsmann Hanspeter Häni gegenüber «Espresso». Deshalb hat er auch im letzten Jahr immer wieder solche Fälle behandeln müssen.«Ein «Ja» am Telefon ist wie ein Handschlag», sagt Hanspeter Häni. Beides seien Formen der Zustimmung. Allerdings gälte das bei Hypothekargeschäften nur bei Verlängerungen. «Der Basisvertrag verlangt eine schriftliche Zustimmung.»
Espresso vom Mittwoch, 4.7.2012, 08.13 Uhr, DRS 1
«Espresso»-Hörerin Irene Gmür aus Niederbüren (SG) schaut gerne Sendungen wie «Benissimo» auf SF 1, wo mit Losglück auch Autos gewonnen werden können. Irene Gmür träumt schon lange von einem neuen Auto und kauft deshalb regelmässig Lose. Sie fragt sich nun, wie sie so ein gewonnenes Auto versteuern müsste.Laut Doris Slongo müsste Frau Gmür den Losgewinn als Einkommen versteuern, auch wenn er in Form eines Autos kommen würde. Wie das Auto versteuert werden muss, ist jedoch kantonal unterschiedlich. Frau Gmür wohnt im Kanton St. Gallen, da wird der Wert des Autos zu ihrem übrigen Einkommen hinzu gezählt. Sie zahlt den entsprechenden Steuersatz, der auf diesem Einkommen geschuldet ist.
Espresso vom Mittwoch, 27.6.2012, 08.20 Uhr, DRS 1
«Espresso»-Hörer Luigi Vicedomini war letzthin mit Arbeitskollegen in Zürich in einem bayerischen Restaurant essen. Zu den Mittagsmenüs wurden ihnen Brezel gebracht. Diese hatten sie weder bestellt, noch wurde der Gruppe erklärt, dass die Brezel pro Stück 2.50 Franken kosten. Dies merkten sie erst mit der Rechnung.Laut Rechtsexpertin Doris Slongo bezahlt man in einem Restaurant grundsätzlich das, was man konsumiert. Wenn es um aufgeschnittenes Brot geht, kann man jedoch davon ausgehen, dass es nicht verrechnet wird, weil das üblich ist. Aber schon Brötchen wie «Püürli» können kosten, damit muss man rechnen. Und noch eher werden Bretzel verrechnet, die noch spezieller sind.