Rega muss Gönnerbeiträge versteuern
Rega im Training. (Archiv Keystone)
Für das Bundesgericht in Lausanne ist der Fall klar: Auch in Zukunft soll die Schweizerische Rettungsflugwacht Rega auf ihren Gönnerbeiträgen Mehrwertsteuer zahlen müssen. Die Rega hat sich damit vergeblich gegen einen entsprechenden Entscheid der Eidgenössischen Steuerverwaltung aufgelehnt.
Gönner erwarten eine Leistung
Das Bundesgericht stützt den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts und teilt die Ansicht, dass zwischen der Rega und ihren Gönnern ein Austausch von Leistungen stattfindet, der mehrwertsteurpflichtig ist. Als Gegenleistung biete die Rettungsflugwacht im Notfall eine kostenfreie Rettung an. Aus diesem Grund würden die Gönner ihren Beitrag nicht als freiwillige Unterstützung überweisen, sondern in der Erwartung einer Gegenleistung.
Rega verweist auf Eigenwerbung mit Federer
Die Rega hatte dass Gegenteil unter anderem mit einer Aussage von Roger Federer zu beweisen versucht, die sie in ihrem Gönnermagazin als Werbung abgedruckt hat: Federer äussert dabei, dass er sich wünsche, die Leistungen der Rega nie in Anspruch nehmen zu müssen, im Notfall jedoch auf «einen guten Return» zählen wolle. Für das Bundesgericht zeigt das klar, dass auch Gönner Federer mit einer Gegenleistung der Rega rechnet.
Wirtschafskommission unterstüzt Anliegen
Unterstützung für ihr Anliegen könnte die Rega vom Parlament erhalten. Die Wirtschaftskommission des Ständerats hatte sich im vergangenen Juni für einen entsprechenden Vorstoss ausgesprochen. Demnach soll die im Mehrwertsteuergesetz enthaltende Definition der steuerfreien «Spende» im Sinne der Rega erweitert werden. Bevor sich das Parlament der Sache wird annehmen können, muss noch die Wirtschaftskommission des Nationalrats zustimmen.
Die Rega hat rund 2,3 Millionen Gönner. Ihre Beiträge liegen bei 30 Franken für Einzelpersonen und bei 70 Franken für Familien. Das ergibt jährlich gegen 70 Millionen Franken, auf denen die Rega 5,5 Millionen Franken Mehrwertsteuer zahlen muss. (fisj, sda)
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