Neues Urteil belastet Lösung im Steuerstreit
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- Mittwoch, 22.8.2012: Schweizer Anwälte sehen Rechtsstaat bedroht
Die Grossbank Credit Suisse (CS) darf Bankdaten eines amerikanischen Kunden nicht an die US-Steuerbehörde IRS herausgeben. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde gegen die von der Steuerverwaltung bewilligte Amtshilfe gutgeheissen. Ein Weiterzug ans Bundesgericht ist nicht möglich.
Das Urteil mache deutlich, dass die CS offensichtlich mit teilweise fragwürdigen Praktiken Kunden angeworben habe, stellte der emeritierte Rechtsprofessor Rainer Schweizer gegenüber Schweizer Radio DRS fest: «Es zeigt der CS auch, dass sie aus dem Dilemma mit den US-Behörden nicht herauskommt, indem sie einfach grosszügig Daten liefert.»
Gesuch viel zu pauschal
Auf der anderen Seite hätten die US-Steuerfahnder ein Gesuch gestellt, das offensichtlich viel zu pauschal gewesen sei. So habe es Personen erfasst, die nur Steuern hinterzogen hätten. Darunter seien aber auch Personen gewesen, welche bestimmte Lücken im US-Steuerrecht ausgenutzt hätten, wie das Bundesverwaltungsgericht «nun endlich» anerkenne, so Schweizer.
«Solche pauschalen Gruppenanfragen sind offensichtlich unverhältnismässig und verstossen gegen die Grundsätze der Strafrechtshilfe», folgert der Experte für öffentliches Recht sowie Völker- und Europarecht.
Das Urteil sei aber auch für die Schweizer Behörden kritisch. Denn es betreffe die erste Gruppeanfrage, die im letzten Herbst von den USA gestartet und vom Schweizer Finanzdepartement angenommen worden sei. Solche Gruppenanfragen könnten auch in Zukunft und nach dem neuen Doppelbesteuerungsabkommen nicht derart pauschal formuliert werden, weil verdächtigte Personen nicht präzise bestimmt werden könnten.
Tragweite begrenzt
Mit dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts werde eine Lösung im Steuerstreit mit den USA sicher schwieriger, weil die blosse Datenlieferung inkriminierter Banken nicht genüge. Allerdings sei die Tragweite auch begrenzt. Denn es handle sich um ein Urteil nach dem alten Steuerabkommen, das Amts- und Rechtshilfe nur bei Steuerbetrug, nicht aber bei Steuerhinterziehung vorsehe. «Und das Gericht deutet mehrfach an, dass es unter dem neuen, geplanten Doppelbesteuerungsabkommen die Steuerhinterziehung wohl anders beurteilt», merkt Schweizer an. (bru, brik)
