Wegelin bleibt zweitem Gerichtstermin fern
Die Bank Wegelin & Co. in St. Gallen. (Archiv Keystone)
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Die St. Galler Privatbank Wegelin ist auch einer zweiten Anhörung vor einem New Yorker Gericht ferngeblieben. Die Bank ist in den USA wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung angeklagt.
Die Anhörung vor Richter Jed Rakoff verlief in weiten Teilen wie der erste Gerichtstermin im Februar. Auch dieses Mal blieb die Bank der Verteidigung leer, auch kein Rechtsanwalt vertrat die St. Galler Privatbank, die keine Niederlassung in den USA hat.
Rakoff und der Staatsanwalt befanden, die Bank gelte nun als flüchtig vor der US-Justiz. Das zweimalige Fernbleiben zeuge von Respektlosigkeit nicht nur gegenüber dem amerikanischen Recht, sondern auch gegenüber den Schweizer Behörden, die die Vorladung und die Klage korrekt zugestellt hätten, sagte Rakoff.
Der zuständige Staatsanwalt Daniel Levy wies darauf hin, dass Wegelin die Korrektheit der Zustellung vor Schweizer Gerichten in Frage stelle. Zwei Gerichtshöfe hätten den Antrag aber bereits abgewiesen.
Weitere Schritte unklar
Auf die Frage des Richters, wie die Staatsanwaltschaft weiter vorzugehen gedenke, antwortete Levy, man habe zur Zeit keine weiteren Vorschläge. Würde es sich um eine amerikanische Partnerschaft handeln, die auf zwei Vorladungen nicht reagiert, wäre der nächste Schritt, einen Haftbefehl gegen individuelle Partner zu suchen, sagte der Richter.
Dies werde geprüft, sagte der Staatsanwalt. Zum einen sei aber noch nicht klar, ob das Gericht die Befugnis habe, in diesem Fall einen Haftbefehl auszustellen. Auch sei ungewiss, ob die Schweiz auf ein entsprechendes Gesuch eintreten würde, da das Land seine Bürger nicht ausliefere.
Richter Rakoff schloss die Verhandlung mit der Forderung an die Staatsanwaltschaft, bald konkrete nächste Schritte einzuleiten, sonst sehe er sich gezwungen, die Klage fallen zu lassen. «Ich denke, einen Haftbefehl anzufordern ist zumindest eine Möglichkeit», sagte der Richter.
Levy wollte nach der Verhandlung vor Pressevertretern nicht verraten, ob die Staatsanwalt versuchen wird, einen solchen Haftbefehl für den geschäftsführenden Wegelin Partner Konrad Hummler zu beantragen. Diesem war die Klage von der Kantonspolizei St. Gallen übergeben worden.
Wegelin beruft sich auf Schweizer Recht
Wegelin & Co. veröffentlichte nach dem Gerichtstermin eine Medienmitteilung. Den Verzicht auf die Teilnahme an der Anhörung begründet die Bank damit, das sie laut Schweizer Gesetz nicht verpflichtet sei, der Vorladung Folge zu leisten.
«Konkret hält Art. 69 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen fest: ‹Wer eine Vorladung zum Erscheinen vor einer ausländischen Behörde entgegennimmt, ist nicht verpflichtet, ihr Folge zu leisten›», heisst es in der Mitteilung.
Wegelin lehne eine Teilnahme insbesondere deshalb ab, weil die Gefahr bestehe, dass das US-Gericht Befehle erlassen könnte, die Wegelin zur Verletzung von schweizerischem Recht verpflichten würden. (mz;bru, sda)
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