Preisüberwacher soll bei SBB-Tarifen nicht mehr mitreden
Preisüberwacher Stefan Meierhans hatte vergangenen Sommer kritisiert, dass die SBB im Personenverkehr überhöhte Gewinne einfahren würden. Die SBB ihrerseits verwiesen auf das vom Bundesrat festgelegte Gewinnziel.
Der Bund verlange von den SBB im Personenverkehr Gewinne. Dies bedinge unternehmerischen Spielraum, argumentierte das Unternehmen. Dass der Preisüberwacher beim Versuch interveniere, die Vorgaben des Bundesrates zu erreichen, sei problematisch.
Darauf hat nun die Politik reagiert: Nach dem Willen des Ständerates soll der Preisüberwacher künftig vorgängig zu den finanziellen Zielen der SBB angehört werden. Dies bedeutet, dass er Tariferhöhungen im Personenverkehr hinnehmen muss, wenn diese mit Blick auf die Gewinnziele gerechtfertigt sind.
SP: Preisüberwacher wird «eliminiert»
Der Preisüberwacher lehnt die Änderung ab. Im Ständerat wehrten sich auch die Vertreterinnen und Vertreter der SP gegen die Neuerung. Der Preisüberwacher müsse die Tarife zwingend unabhängig beurteilen können, sagte Géraldine Savary (SP/VD). Ansonsten könnten die Transportunternehmen von ihrer Monopolstellung profitieren.
Paul Rechsteiner (SP/SG) sprach von einer «grundverkehrten» Regelung. So werde der Preisüberwacher bei den Tarifen eliminiert. «Das ist eine massive Schwächung des Preisüberwachers», kritisierte der SP-Ständerat. Der öffentliche Verkehr müsse auch für Leute mit bescheidenem Einkommen erschwinglich sein. Ein starker Anstieg der Tarife sei nicht zuletzt aus verkehrspolitischer Sicht problematisch.
Sinnvoller Zeitpunkt
Die Befürworter gaben zu bedenken, die Tarife und Ziele müssten übereinstimmen. «Wir wollen den Preisüberwacher nicht ausschalten», versicherte Peter Bieri (CVP/ZG). Es gehe lediglich darum, dass dieser zu einem sinnvollen Zeitpunkt zu Wort komme. Die SBB seien verschuldet und hätten Bedarf für Erneuerungen und Unterhalt.
Auch Verkehrsministerin Doris Leuthard bezeichnete die Änderung als sinnvoll. Die Preise müssten unter Berücksichtigung der Gesamtleistung beurteilt werden, stellte sie fest. Der Rat stimmte der Regelung schliesslich mit 29 zu 10 Stimmen zu. Nun muss noch der Nationalrat darüber befinden.
Preise gemäss Nachfrage
Die Bahnreform 2 schafft die Voraussetzungen für mehr Wettbewerb auf dem Schienennetz. Transportunternehmen sollen bei der Tarifgestaltung einen grösseren Spielraum erhalten. Die Räte haben die Grundlage dafür geschaffen, die Preise gemäss der Nachfrage zu gestalten. Dabei haben sie aber Einschränkungen formuliert.
Noch nicht einig sind sich National- und Ständerat, wie die Einschränkungen formuliert werden sollen. Der Nationalrat möchte festhalten, dass ordentliche Fahrscheine auf allen Zügen und Bussen unabhängig von Tageszeit, Strecke und Zugskategorie zum Regeltarif gültig sein müssen. Der Ständerat möchte die Regelung nicht auf ordentliche Fahrscheine beschränken, dafür aber die Strecke nicht erwähnen.
Technische Hindernisse abbauen
Mit dem Gesetz werden auch die technischen Hindernisse im grenzüberschreitenden Schienenverkehr abgebaut und die Ausschreibungsregeln für Buslinien neu geregelt. Im Rahmen der Bahnreform 2 schufen die Räte ferner eine neue gesetzliche Grundlage für Bussen gegen Schwarzfahrer. Sie trugen damit einem Bundesgerichtsentscheid Rechnung, der die bisherige Gesetzesbestimmung als unzureichend einstufte. (pet, sda)
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