Vorzeitige Wahlberichte mit Folgen
Viele Westschweizer Medien haben Trends schon vor 20 Uhr bekannt gegeben. (Keystone)
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Von Westschweizkorrespondent Thomas Gutersohn
Der Grund, warum man nicht vor 20 Uhr über die ersten Hochrechnungen der Präsidentschaftswahlen berichten durfte, liegt auf der Hand. Die Wahllokale waren bis zu diesem Zeitpunkt geöffnet . «Man wollte warten, bis der Letzte seine Stimme abgegeben hat, und ihn nicht beeinflussen», sagt Jean Pierre Pillon, von der französichen Commission des Sondages, der Kommission, die sich um die Hochrechnungen kümmert.
Das war bisher immer so und auch immer haben Westschweizer Medien trotzdem schon vorher darüber berichtet. Bisher ohne Konsequenzen. Nun soll sich das ändern: Die Kommission hatte schon letzte Woche bekanntgegeben, dass sie erstmals alle Medienunternehmen einklagen will, die die Hochrechnungen zu früh publizieren.
Untersuchungen eingeleitet
Nun tritt die französische Staatsanwaltschaft auf den Plan. Sie bestätigt, dass sie Untersuchungen einleiten lässt. Davon betroffen ist auch ein Medienhaus in der Schweiz. Wen genau die französische Staatsanwaltschaft im Visier hat, ist aber noch unklar. Klar ist einzig: Es droht eine Busse von einer knappen halben Million Franken.
Fast alle Westschweizer Zeitungen haben die Hochrechnungen schon vor 20 Uhr veröffentlicht. «La Tribune de Genève», «Le Matin», «24 Heures» und auch das Westschweizer Radio.
Dazu Stellung nehmen möchte niemand ausser Patrick Nussbaum Chefredaktor vom Westschweizer Radio: Man sende für das Schweizer Publikum und nicht für das französische: «Die Schweizer waren nicht zum Wählen aufgerufen, deshalb aben wir die Wahlen auch nicht beeinflusst.»
Dass die französischen Hörer oder Leser der Internetseiten die Hochrechnungen ebenfalls mitbekommen, sei heute ohnehin nicht zu vermeiden, sagte Nussbaum weiter. Auch ihm sei nicht bekannt, gegen welches Medienhaus Untersuchung liefen. Einzig die Zeitung «Le Temps» hatte sich an das Embargo gehalten. «Le Temps» wird heute wohl auch das einzige Westschweizer Medienhaus sein, das nicht mit einer Klage der französischen Generalstaatsanwaltschaft rechnen muss. (basn;bru)
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