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Freitag, 6.11.2009

Volk kann bei Steuerabkommen mitreden

Gegen die ersten fünf Steuerabkommen, die die Schweiz nach den OECD-Richtlinien neu ausgehandelt hat, darf das Referendum ergriffen werden. Damit krebst der Bundesrat zurück.

Gegen die ersten fünf Doppelbesteuerungsabkommen, die die Schweiz den OECD-Richtlinien über die Amtshilfe in Steuerfragen anpasst, darf das Referendum ergriffen werden. Der Bundesrat vollzieht damit eine Kehrtwende. Ursprünglich wollte er nur über das erste Abkommen abstimmen lassen.

Abkommen zuerst vors Parlament
Wie CVP-Präsident Christophe Darbellay im Anschluss an die Von-Wattenwyl-Gespräche vor den Medien erklärte, hat der Bundesrat gegenüber den Regierungsparteien angekündigt, die fünf ersten Doppelbesteuerungsabkommen dem Parlament als Einzelbotschaften zuzuführen.

Die Abkommen sollen ab Januar 2010 in den Kommissionen von National- und Ständerat vorberaten werden. Sobald das Parlament entschieden hat, kann gegen die Vorlagen das Referendum ergriffen werden.

Bundesrat schwenkt ein
Der Bundesrat schwenkt damit auf den Kurs der Staatspolitischen Kommissionen (SPK) beider Kammern ein, die sich für das fakultative Referendum ausgesprochen hatten. Die Abkommen seien derart wichtige Staatsverträge, dass das Stimmvolk das letzte Wort haben dürfe.

Der Bundesrat wollte dagegen lediglich das erste vom Parlament verabschiedete Steuerabkommen dem fakultativen Referendum unterstellen. Finanzminister Hans-Rudolf Merz fürchtete, dass Abstimmungen über die Abkommen mit den USA ungleich schwerer zu gewinnen seien als etwa mit Finnland.

Mit 15 Staaten geeinigt
Mit der Anpassung der Doppelbesteuerungsabkommen reagiert die Schweiz auf den Druck des Auslands auf das Bankgeheimnis. Nachdem die Schweiz auf eine so genannte graue Liste der Steuerparadiese gesetzt worden war, kündigte der Bundesrat an, in den Steuerabkommen die Amtshilfe gemäss den OECD-Standards auszuweiten.

Seither hat die Schweiz 15 Abkommen überarbeitet. Es sind dies Abkommen mit Dänemark, Luxemburg, Frankreich, Norwegen, Österreich, Grossbritannien, Mexiko, Finnland, den Färöer-Inseln, den USA, Katar, Spanien und Türkei. (acd, sda)

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Dossier: Steuerstreit und Bankgeheimnis

Hintergrund: Schwarze und graue Listen

Glossar: Begriffe zum Steuerstreit


In Kürze: Die OECD-Standards

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD, der auch die Schweiz angehört, hat ab 1998 Standards gegen «schädliche Steuerpraktiken» erarbeitet, die sie international durchsetzen will.

Demnach müssen für die Besteuerung relevante Informationen «zu Transparenz und Auskunftsaustausch» zugänglich sein, und zwar auch dann, wenn noch keine strafrechtlichen Ermittlungen eingeleitet wurden.

Die Informationen wie etwa Bankinformationen und Auskünfte über die Eigentumsverhältnisse an Gesellschaften müssen ausländischen Finanzbehörden auf Ersuchen zur Verfügung gestellt werden.

Es braucht also konkrete Anfragen ausländischer Steuerbehörden. Ein automatischer Informationsaustausch ist nicht vorgesehen.

Die OECD hat Musterabkommen erarbeitet, die weltweit als Basis für zwischenstaatliche Doppelbesteuerungsabkommen gelten. (acd, sda)


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