Banken geben Garantien im Steuerstreit
Im Steuerstreit zwischen der Schweiz, Deutschland und Grossbritannien ist es offenbar zu gemeinsamen Versprechen gekommen. Die Schweizer Banken sind demnach bereit, Deutschland und Grossbritannien zu garantieren, dass die beiden Länder im Rahmen der Abgeltungssteuer einen bestimmten Betrag erhalten.
Mindestbetrag fixiert
Verschieben mehr Kunden als erwartet ihr Schwarzgeld in der Schweiz noch rechtzeitig in ein anderes Land, um der Abgeltungssteuer zu entgehen, kommen die Banken für diese Ausfälle auf.
Dies bedeutet, «dass ein gewisser Mindestbetrag fixiert wird für Deutschland und England. Wird dieser nicht erreicht wird, dann wird von den Banken eine Nachzahlung geleistet», erläuterte Eugen David, Präsident der Aussenpolitische Kommission des Ständerates (APK), gegenüber Schweizer Radio DRS.
Massnahme gegen Abwanderungsgelüste
Ein garantierter Mindestbetrag macht für Deutschland und England Sinn, denn die vereinbarte Nachsteuer könnte bei deutschen und englischen Steuerflüchtlingen mit Konten in der Schweiz Abwanderungsgelüste wecken. «Die beiden Länder befürchten, dass zahlreiche Kunden das Konto in der Schweiz löschen und wegziehen», sagte David weiter. Der deutsche oder englische Fiskus würde so erneut geprellt.
Mit dem garantierten Mindestbetrag für die Nachsteuer würde es zumindest für Schweizer Banker uninteressant, deutsche und englische Kundengelder weiter verstecken zu helfen, beispielsweise im asiatischen Raum. Über die Höhe des Mindestbetrages ist noch nichts bekannt geworden.
Keine Sonderlösung mit einzelnen Staaten
Die APK wurde zu den Verhandlungsmandaten lediglich konsultiert. Beschlüsse hatte sie nicht zu fällen. Die Kommission sei der Auffassung, dass der OECD-Standard für alle Staaten gelten müsse, sagte APK-Präsident Eugen David. Sonderlösungen mit einzelnen Staaten lehne sie ab.
In den Vorverhandlungen hatte sich die Schweiz bereit gezeigt, über den OECD-Standard hinauszugehen. Die ausländischen Steuerbehörden könnten demnach Amtshilfegesuche stellen, die den Namen des Kunden, nicht aber jenen der Bank enthalten.
Dies geht der APK zu weit: Es gelte zu verhindern, dass die Schweiz andern Ländern auf Basis eines «Streuschusses» Informationen liefere, sagte David. Die Gesuchsteller müssten einen konkreten Verdacht äussern können. (rend/krap, sda)
Mehr zu den Stichwörtern:
