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  • 60 Jahre «Allgemeine Erklärung der Menschenrechte»:

Der «Saal der Menschenrechte» im Uno-Sitz in Genf, neu gestaltet vom spanischen Künstler Miquel Barceló. (Reuters)

Alle Menschen sind frei - auf dem Papier

«Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren» - diesen Grundsatz hielt die internationale Staatengemeinschaft als oberstes Gebot in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) fest. Es war ein grundlegendes, ethisches Prinzip: Alle Menschen haben unabhängig von ihrer Staatszugehörigkeit, ihrer Religion und ihren Ansichten Rechte, die ihnen von Natur aus zustehen und die ihnen unter keinen Umständen weggenommen werden können. Mit der AEMR wurde diesen Werten erstmals eine weltweite, rechtliche Grundlagen gegeben.

Unterschieden werden drei Rechtskategorien: Die Rechte zum Schutz der Person (Recht auf Leben, Sklavereiverbot), zweitens die bürgerlichen und politischen Rechte (Recht auf Eigentum, Privatssphäre, auf Versammlungs- und Religionsfreiheit), und drittens die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte (Recht auf Arbeit, Bildung und soziale Sicherheit).

Alle Menschen sind frei - auf dem Papier

Wenn ein Staat die AEMR unterzeichnet, muss er diese Rechte in seiner Gesetzgebung verankern und sich um die Umsetzung der Rechte bemühen. Die AEMR ist aber weder juristisch bindend für die Staaten, noch gibt es eine über den Staaten stehende Gewalt, die die Einhaltung der Menschenrechte durchsetzen könnte.

Neben der Menschenrechtserklärung gibt es mehrere Konventionen, die den Schutz einzelner Rechte regeln. Die erfolgreichsten von ihnen, also diejenigen mit den meisten unterzeichnenden Staaten, sind die Uno-Kinderrechtskonvention und die Genfer Flüchtlingskonvention.

Staaten, die Menschenrechtserklärungen und Konventionen unterzeichnet haben, müssen regelmässig Berichte über die Menschenrechtslage vorlegen. Um die Einhaltung der Menschenrechte zu garantieren, gibt es Kontrollgremien der Uno und internationale Gerichte wie den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg. Neben diesen staatlichen Kontrollen gibt es auch Nichtregierungs-Organisationen wie Amnesty International, die sich für die Einhaltung der AEMR einsetzen.

Gut in der Theorie, schlecht in der Praxis

60 Jahre nach der Verabschiedung der AEMR wird sie in vielen Ländern immer noch ignoriert. Zahlreiche Staaten profitieren von der Tatsache, dass es schwierig ist, die weltweite Einhaltung der Menschenrechte zu kontrollieren. Zwar ist die Zahl der Länder, in denen Menschenrechte in der Verfassung verankert sind, grösser geworden, aber es gibt auch ständig Rückschritte - wie nach dem 11. September 2001, als die USA viele Grundfreiheiten einschränkte. Das Gefängnislager Guantanamo Bay ist nur ein Beispiel.

Ein anderes Problem der AEMR ist die Universalität. Die Rechte sollen überall, für jeden gelten. Bloss sehen das zum Beispiel die islamischen Staaten anders. Dort beruft man sich oft auf das Recht der Sharia und man pocht auf kulturelle Traditionen, wie Zwangsheirat und weibliche Beschneidung - Beispiele, die mit der AEMR nicht vereinbar sind. Manche islamische Staaten sehen in den Menschrechten deshalb nicht universelle, sondern spezifische Wertvorstellungen, die ihnen der Westen aufzwingt.

Problematisch wird es auch bei wirtschaftlichen Interessen. Bei Ländern wie China, Russland oder Venezuela ist man sich zwar der ständigen Verletzung der Menschenrechte durchaus bewusst, aber im Interesse der wirtschaftlichen Entwicklung und Zusammenarbeit sieht man gerne darüber hinweg.

Eine mächtige Kommission ohne Macht

Das war letztlich der Grund, warum im Jahr 2005 Uno-Generalsekretär Kofi Annan forderte, die Menschenrechtskommission aufzulösen. Zu gross sei in der Kommission das Gewicht jener Regierungen, die sich selber Verstösse gegen die Menschenrechte zuschulden kommen liessen. Der Vorschlag, der einem Unfähigkeitseingeständnis glich, wurde mit grossem Applaus aufgenommen. Ein Jahr später wurde er umgesetzt: 2006 wurde die Kommission aufgelöst und einer neuer Uno-Menschenrechtsrat (Human Right Council) gegründet. Der neue Rat mit Sitz in Genf ist mit 47 Mitgliedern, anders als zuvor mit 53, etwas kleiner.

Trotzdem scheint er auch weiterhin ohnmächtig zu sein. So bilanziert ein Amnesty International-Bericht 2008 düster: Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sei ein Versprechen auf dem Papier geblieben.

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Weiterführende Links zum Beitrag:

  • Amnesty International Report 2008 Schweiz
  • Beratungsstellen bei Verstössen gegen Menschenrechte

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