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Mittwoch, 3.2.2010

Armeewaffen: Ärztliche Meldepflicht abschwächen

Ärzte müssen eine mögliche Gefährdung durch Armeeangehörige nicht zwingend melden. Die Nationalratskommission schlägt eine entsprechende Änderung des Armeegesetzes vor.

Ärzte und Psychologen sollen nicht die Pflicht, sondern lediglich die Möglichkeit haben, zu melden, falls ein Angehöriger der Armee sich selbst oder Dritte mit der Waffe gefährden könnte. Die Sicherheitskommission des Nationalrats will das Armeegesetz dahingehend ändern.

Meldepflicht für medizinisches Personal?
Damit schlägt die Kommission eine Änderung der in der Herbstsession vom Ständerat verabschiedeten Version der Militärgesetzrevision vor.

Die kleine Kammer möchte, dass Behörden, Ärzte und Psychologen dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) melden müssen, wenn sie feststellen, dass eine Person sich selbst oder Dritte mit seiner Waffe gefährden könnte. Auf Verordnungsebene ist eine entsprechende Bestimmung seit dem 1. Januar in Kraft.

Ärzte hatten sich gewehrt
Die Ärztevereinigung FMH hatte sich gegen diese Regelung gewehrt und sie als «nicht akzeptabel» bezeichnet. Mit der vorgeschlagenen Änderung wird den Einwänden nun Rechnung getragen.

Alle Gewaltdelikte registrieren
Die Nationalratskommission schlägt dem Rat weiter die Annahme einer parlamentarischen Initiative vor, die das Strafrecht so ändern möchte, dass alle schweren Gewaltdelikte von Jugendlichen im Strafregister eingetragen werden können, selbst wenn keine Freiheitsstrafe verhängt wurde.

So sollen jugendliche Gewalttäter bei der Rekrutierung besser ermittelt werden. (luek, sda)

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Freitag, 29.1.2010

Ärzte gegen Militärgesetz

Die Schweizer Ärztevereinigung stellt sich gegen das neue Militärgesetz. Der Grund: Wenn bei Angehörigen der Armee Hinweise auf einen möglichen Waffen-Missbrauch bestehen, sollen das Ärzte dem VBS melden müssen.  Mehr


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