Schweiz hält an Ventilklausel fest
Die Schweiz und die EU beharren auf ihren gegensätzlichen Positionen bezüglich der Anrufung der Ventilklausel. Die EU-Seite forderte im Gemischten Ausschuss in Brüssel die sofortige Aufhebung des Entscheids, für die Schweizer Seite kommt dies nicht in Frage.
Verstoss gegen Personenfreizügigkeit?
Für die EU stellt die Anrufung der Ventilklausel, die seit dem 1. Mai für Angehörige von acht osteuropäischen EU-Staaten gilt, ein Verstoss gegen das Abkommen zur Personenfreizügigkeit dar. «Der Bundesrat hält an den Massnahmen fest», sagte Mario Gattiker Schweizer Medienschaffenden in Brüssel. Der Direktor des Bundesamtes für Migration (BFM) leitete die Schweizer Delegation.
Traditionellerweise treffen sich die Schweiz und Vertreter der EU-Kommission sowie der Mitgliedstaaten im Juni im Gemischten Ausschuss, um über die Umsetzung und Probleme der Personenfreizügigkeit zu diskutieren. Beim diesjährigen Treffen stand die Ventilklausel im Mittelpunkt.
Kontingente statt unbeschränkte Einreise
Gemäss der Ventilklausel ist für Angehörige aus den neuen osteuropäischen EU-Mitgliedstaaten vorübergehend die Aufenthaltsbewilligung B auf jährlich 2000 kontingentiert worden. Nebst Tschechien sind auch Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Polen, Slowenien und die Slowakei betroffen. (pet, sda)
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