Referenzzins für Mieten sinkt erneut
Viele Mieter können nun auf tiefere Mietzinsen hoffen. Der Bund hat den Referenzsatz erneut gesenkt. (Keystone)
Der Bund hat erneut den Referenzzinssatz für die Mieten gesenkt - nun dürfen viele Mieter auf Preissenkungen für ihre Wohnungen hoffen. Der Mieterverband empfiehlt dafür ein entsprechendes Schreiben an den Hauseigentümer. Mehr
Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) hat den Referenzzinssatz für Mieten von 2,5 auf 2,25 Prozent gesenkt. Viele Mieterinnen und Mieter können nun mit einer Senkung ihrer Mietzinsen rechnen - im Grundsatz können sie auf fast drei Prozent weniger hoffen.
Nicht in jedem Fall kommt es zu einer Senkung
Das Bundesamt wies zudem darauf hin, dass Mieter unter Umständen sogar noch weitere Senkungen geltend gemacht können - solche, die sich aus früheren Reduktionen des Referenzzinssatzes ergeben.
Allerdings muss eine Neuberechnung der Mieten nicht in jedem Fall zu tieferen Mieten führen. Vermieter könnten bei dieser Gelegenheit höhere Unterhaltskosten geltend machen oder 40 Prozent der Teuerung anrechnen. Allerdings müssen sie das belegen.
Das BWO stützt sich beim Referenzzinssatz auf den vierteljährlich erhobenen Durschnittszinssatz der inländischen Hypotheken. Ende März ermittelte das Amt einen Durchschnitt von 2,35 Prozent, nachdem dieser im Vorquartal bei 2,39 Prozent lag. Kaufmännisch gerundet ergibt sich daraus ein Referenzzinssatz von 2,25 Prozent. Der nächste Referenzzinssatz wird am 3. September publiziert.
Neue Rundungsregeln seit Ende 2011
Der einheitliche Referenzzinssatz gilt in der Schweiz bei der Mietzinsgestaltung seit 10. September 2008. Er löste den vorher massgeblichen Zinssatz der einzelnen Kantone für variable Hypotheken ab. Seit Dezember 2011 gelten zudem kaufmännische Rundungsregeln bei der Festlegung. Gemäss diesen Regeln resultiert ein neuer Referenzzins, wenn der Durchschnittszinssatz auf 2,63 Prozent steigt oder auf 2,37 Prozent sinkt. (ank, sda)
