Bundesrat präsentiert der EU seine Vorschläge
Schweiz-EU: Lösungsvorschläge zu institutionellen Fragen vorgeschlagen. (Keystone Archiv)
Der Bundesrat will mit der EU über die künftige Ausgestaltung der Beziehungen verhandeln. Nach einer Konsultation in der Schweiz hat er am Freitag das Verhandlungsmandat verabschiedet. Es beinhaltet die Grundsätze des Bundesrates für institutionelle Lösungen.
«Nun beginnt die Phase der Diskussion mit der EU», sagte Aussenminister Didier Burkhalter am Freitag vor den Medien in Bern. Dass der Bundesrat seine Position im Vorfeld bekannt gegeben und eine Konsultation durchgeführt habe, sei ungewöhnlich. Nun beginne eine Phase, in welcher er etwas Manövrierraum brauche.
Den Präsidenten der Europäischen Kommission, José Manuel Barroso, will der Bundesrat in einem Brief von seinen Vorschlägen in Kenntnis setzen. Ausserdem habe er Barroso in die Schweiz eingeladen, sagte Burkhalter. Es werde nach einem Datum für Gespräche gesucht.
Über seine Vorschläge informiert der Bundesrat auch den EU-Ratspräsidenten, Herman van Rompuy, sowie den Präsidenten des Europäischen Parlaments, Martin Schulz.
Stossrichtung gutgeheissen
Die Ergebnisse der Konsultation in der Schweiz haben den Bundesrat nicht von seinen Plänen abgebracht. Die aussenpolitischen Kommissionen des Parlaments, die Kantone und die Sozialpartner hätten die Stossrichtung des Bundesrates insgesamt unterstützt, sagte Burkhalter.
Kritik habe es am Vorschlag zum Überwachungsmechanismus gegeben, räumte der Aussenminister ein. Der Bundesrat habe daher auch den Wortlaut in diesem Punkt angepasst. Eine Alternative habe aber niemand präsentiert. Dass Parteien sich ablehnend geäussert haben, lässt Burkhalter ebenfalls nicht an den Vorschlägen zweifeln: «Diese Lösung ist gut», sagte er.
Umstrittene Überwachungsbehörde
Seine Vorschläge hatte der Bundesrat im April bekannt gegeben. Er schlägt unter anderem vor, dass in der Schweiz eine unabhängige, nationale Behörde geschaffen wird, die dafür zuständig wäre, die Anwendung der Abkommen in der Schweiz zu überwachen - so, wie die EU-Kommission dies in der EU tut.
Stellt diese Behörde eine Verletzung fest, könnte sie damit ans Bundesgericht gelangen - so, wie die EU-Kommission an den europäischen Gerichtshof gelangen kann.
Forderung der Kantone berücksichtigt
Der Bundesrat stellt sich auf den Standpunkt, dass die EU bloss eine unabhängige, nicht aber eine supranationale Behörde gefordert hatte. Präzisiert hat der Bundesrat nach der Konsultation, dass im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens die Kantone nicht anders behandelt würden als der Bund.
Die Kantonsregierungen hatten festgehalten, dass sie den Vorschlag nur akzeptierten, wenn dadurch die Abkommenskonformität auf Ebene des Bundes und der Kantone gleichermassen sichergestellt werden könne.
Forderungen der EU erfüllt
Der Bundesrat glaube, mit seinen Vorschlägen die Forderungen der EU zu erfüllen, sagte Burkhalter. Die EU hatte moniert, der bilaterale Weg stosse an Grenzen. Namentlich forderte sie eine dynamische Rechtsentwicklung, eine homogene Interpretation der Abkommen, eine unabhängige Überwachung der Anwendung sowie einen Mechanismus zur Regelung von Differenzen.
Der Bundesrat habe eine Antwort auf all diese Punkte, sagte Burkhalter. Zur Regelung von Differenzen etwa schlägt der Bundesrat jenen Mechanismus vor, der bereits für einzelne Abkommen vorgesehen ist - mit gemischtem Ausschuss und Schiedsverfahren. Bloss soll dies neu global gelten.
Bei den laufenden Verhandlungen über das Stromabkommen will der Bundesrat die Grundsätze bereits ins Spiel bringen. Auf beiden Seiten bestehe grosses Interesse an einem Stromabkommen, gab Burkhalter zu bedenken. Die bei diesem Dossier gefundenen institutionellen Lösungen könnten dann als Referenz für künftige Abkommen angesehen werden. (basn, sda)
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