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Dienstag, 19.6.2012

Central-Gaffer auch vom Obergericht freigesprochen

Freispruch für zwei junge Männer, die am 17. September am Rand der Krawalle am Central in Zürich verhaftet worden waren. Für das Zürcher Obergericht ist nicht zu beweisen, dass die beiden mehr gemacht haben als zuschauen - Gaffen sei nicht strafbar, urteilten die Richter.

Zu den Ausschreitungen war es gekommen, als die Polizei eine illegale Party auflösen wollte. Jugendliche bewarfen die Polizisten mit Flaschen und Steinen und richteten einen Schaden in der Höhe von 200'000 Franken an. Die Polizei setzte Gummischrot und Tränengas ein und verhaftete zahlreiche Partyteilnehmer, unter ihnen die beiden jungen Männer. Sie wurden wegen Landfriedensbruch angeklagt.

Geständnis nach der Verhaftung
Als erste Instanz musste das Bezirksgericht Zürich den Fall beurteilen. Es sprach den 20-jährigen Lehrling frei, verurteilte aber den 24-jährigen Studenten zu einer bedingten Geldstrafe. Beid hatten bei ihrer Verhaftung ein Geständnis abgelegt. Beide Urteile musste das Zürcher Obergericht neu beurteilen. Es bestätigte den Freispruch für den Lehrling und hob den Schuldspruch gegen den Studenten auf.

Gaffen nicht strafbar
Das Obergericht stufte das Geständnis als wenig glaubwürdig ein. Es gäbe keine Zeugen oder Filmaufnahmen, die den Studenten belasten. In beiden Fällen sei nicht zu wiederlegen, dass die jungen Männer die Krawalle nur als Zuschauer mitverfolgt haben. Dies sei nicht strafbar, begründet das Gericht die beiden Freisprüch. (sda/seib)

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