Kinderspital beschneidet wieder Knaben
Den Stopp ausgelöst hatte ein Gerichtsurteil aus Deutschland, das Beschneidung als Körperverletzung einstufte. Gesellschaft, Kultur und Politik würden aber die Schweizer Beschneidungspraxis bisher akzeptieren, schreibt das Zürcher Kinderspital, deshalb sei zum heutigen Zeitpunkt nicht damit zu rechnen, dass gegen einen ausführenden Arzt Anklage erhoben würde.
Genaue Prüfung
Eine medizinisch nicht notewenige Beschneidung bei Knaben wird im Kinderspital Zürich aber nur nach einer Einzelfallabwägung durchgeführt. Zudem werde das Kindswohl sorgfältig geprüft und die Eltern aufgeklärt. Beide Elternteile müssen zudem einer Beschneidung zustimmen. (meys)
