Nachrichtenlose Vermögen: Auflösung nach 50 Jahren
Auf unentdeckten Sparkonti liegen mehrere hundert Millionen Franken. (Keystone Archiv)
Auch wenn er mittlerweile aus den Schlagzeilen verschwunden ist: Der Umgang mit nachrichtenlosen Vermögen auf Schweizer Banken ist heikel.
Die Erinnerung an die Diskussion in den 90er Jahren über jüdische Konten aus dem Zweiten Weltkrieg ist noch wach. Damals mussten die Banken 1,25 Milliarden Dollar für eine Globallösung bezahlen.
Seither wird über das Problem diskutiert. Denn es kommt immer wieder vor, dass ein Konto verwaist. Momentan lagern auf Schweizer Banken mehrere hundert Millionen Franken nachrichtenloses Geld.
Eine endgültige Lösung
Nun müsse endlich eine Lösung gefunden werden, betonte Bundespräsidentin Eveline Widmer-Schlumpf im Ständerat. Und es sei wichtig, dass diese Lösung einfach sei:«Wir wollen eine Lösung, die nicht noch die nächsten drei oder vier Generationen beschäftigt.»
In einem wichtigen Punkt sind sich die Rät nun einig. Nach 50 Jahren sollen nachrichtenlose Vermögen aufgelöst werden und das Geld an den Bund fliessen. Inklusive Verfahrensfristen hätten die Eigentümer damit 62 Jahre Zeit, ihr Recht geltend zu machen.
Die Frage was danach geschieht, wurde allerdings noch nicht definitiv entschieden. Der Nationalrat will den Konto-Inhabern nach der Kontoauflösung nochmals 50 Jahre Zeit geben. Sie sollen das Geld danach vom Bund zurückfordern können. Damit würde ein Anspruch währen insgesamt 112 Jahren bestehen.
Kein ewiger Rechtsanspruch
Das war den Ständeräten aber zu lang. SP-Ständerat Paul Rechsteiner versuchte vergeblich die kleine Kammer auf die Linie des Nationalrates zu bringen und den Verlust der Rechte möglichst lange hinauszuzögern. Er warnte vor Enteignung und erinnerte an die historischen Ereignisse. Diese hätten gezeigt, dass es manchmal viel Zeit brauche, bis die Betroffenen ihren Rechtsanspruch anmelden könnten.
Hohe Kosten für die Aktenverwaltung
Bundesrätin Widmer-Schlumpf wehrte sich dagegen, dass das Problem in einem zweistufigen Verfahren nach 50 Jahren einfach an den Bund weitergeschoben würde. Sie verwies auf den grossen Verwaltungsaufwand, den eine entsprechende Pflicht zur Aktenaufbewahrung nach sich ziehen würde.
Kleine Vermögen stillschweigend auflösen
Eine weitere Differenz besteht bei den Bedingungen zur Kontoauflösung. Der vom Nationalrat festgesetzte Mindestbetrag von 100 Franken, ab dem die Liquidation eines Vermögens öffentlich angekündigt werden muss, ist dem Ständerat zu niedrig: Für Vermögen unter 500 Franken könne auf eine Publikation verzichtet werden, befand die kleine Kammer
Das Geschäft geht nun zurück in den Nationalrat. (luek;bru, sda)
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