• Nachrichten
  • Blogs
  • Meine Meinung
  • Podcasts
  • Programm
  • Spiele
  • SRF Shop
  • Themen
  • Über uns
  • A
  • A
  • A
  • Radio ein
  • Empfang
  • Hilfe
  • Kontakt
  • Home
  • Dossiers zu «Schweiz»
    • Kontroverse um neue Kampfjets
    • Der Einstieg in den Atomausstieg
    • Abstimmung vom 25. November
    • Schweiz sucht Wege in der Klima- und Energiepolitik
    • Abstimmung vom 23. September
    • Alle Dossiers
  • Programme
    • SR DRS
    • DRS 1
    • DRS 2
    • DRS 3
    • DRS 4 News
    • DRS Musikwelle
    • DRS Virus
    • Radio Swiss Classic
    • Radio Swiss Jazz
    • Radio Swiss Pop

Sie befinden sich auf einer archivierten Webseite von Schweizer Radio DRS.
Den aktuellen Webauftritt von Schweizer Radio und Fernsehen finden Sie auf www.srf.ch

Donnerstag, 13.9.2012

Nachrichtenlose Vermögen: Auflösung nach 50 Jahren

Ein Bankkonto, das 50 Jahre ohne Nachricht ist, kann liquidiert werden. Darin sind sich die Räte einig. Offen bleibt, ob auch danach noch ein Anspruch auf das Geld bestehen bleibt.

Auf unentdeckten Sparkonti liegen mehrere hundert Millionen Franken. (Keystone Archiv)

Auch wenn er mittlerweile aus den Schlagzeilen verschwunden ist: Der Umgang mit nachrichtenlosen Vermögen auf Schweizer Banken ist heikel.

Die Erinnerung an die Diskussion in den 90er Jahren über jüdische Konten aus dem Zweiten Weltkrieg ist noch wach. Damals mussten die Banken 1,25 Milliarden Dollar für eine Globallösung bezahlen.

Seither wird über das Problem diskutiert. Denn es kommt immer wieder vor, dass ein Konto verwaist. Momentan lagern auf Schweizer Banken mehrere hundert Millionen Franken nachrichtenloses Geld.

Eine endgültige Lösung
Nun müsse endlich eine Lösung gefunden werden, betonte Bundespräsidentin Eveline Widmer-Schlumpf im Ständerat. Und es sei wichtig, dass diese Lösung einfach sei:«Wir wollen eine Lösung, die nicht noch die nächsten drei oder vier Generationen beschäftigt.»

In einem wichtigen Punkt sind sich die Rät nun einig. Nach 50 Jahren sollen nachrichtenlose Vermögen aufgelöst werden und das Geld an den Bund fliessen. Inklusive Verfahrensfristen hätten die Eigentümer damit 62 Jahre Zeit, ihr Recht geltend zu machen.

Die Frage was danach geschieht, wurde allerdings noch nicht definitiv entschieden. Der Nationalrat will den Konto-Inhabern nach der Kontoauflösung nochmals 50 Jahre Zeit geben. Sie sollen das Geld danach vom Bund zurückfordern können. Damit würde ein Anspruch währen insgesamt 112 Jahren bestehen.

Kein ewiger Rechtsanspruch
Das war den Ständeräten aber zu lang. SP-Ständerat Paul Rechsteiner versuchte vergeblich die kleine Kammer auf die Linie des Nationalrates zu bringen und den Verlust der Rechte möglichst lange hinauszuzögern. Er warnte vor Enteignung  und erinnerte an die historischen Ereignisse. Diese hätten gezeigt, dass es manchmal viel Zeit brauche, bis die Betroffenen ihren Rechtsanspruch anmelden könnten.

Hohe Kosten für die Aktenverwaltung
Bundesrätin Widmer-Schlumpf wehrte sich dagegen, dass das Problem in einem zweistufigen Verfahren nach 50 Jahren einfach an den Bund weitergeschoben würde. Sie verwies auf den grossen Verwaltungsaufwand, den eine entsprechende Pflicht zur Aktenaufbewahrung nach sich ziehen würde.

Kleine Vermögen stillschweigend auflösen
Eine weitere Differenz besteht bei den Bedingungen zur Kontoauflösung. Der vom Nationalrat festgesetzte Mindestbetrag von 100 Franken, ab dem die Liquidation eines Vermögens öffentlich angekündigt werden muss, ist dem Ständerat zu niedrig: Für Vermögen unter 500 Franken könne auf eine Publikation verzichtet werden, befand die kleine Kammer

Das Geschäft geht nun zurück in den Nationalrat. (luek;bru, sda)

Beitrag weiterempfehlen Facebook Share / Facebook Like Twitter Google+ Email
  • …auf Facebook kommentieren.
    Facebook
  • …auf Twitter kommentieren.
    Twitter
  • …per E-Mail versenden.
    E-Mail
  • …auf Facebook empfehlen.
    Facebook Recommend
  • …auf Google+ kommentieren.
    Google +1

Herbstsession: Asyl-, Agrar- und Steuerpolitik

Die Landwirtschaft, die Asyl- und die Steuerpolitik: Diese drei Dauerbrenner beschäftigten die Räte auch in der Herbstsession. Daneben ging es um weitere heisse Eisen, wie etwa das gemeinsame Sorgerecht oder das Präventionsgesetz.


Verantwortlich für diesen Beitrag:

news.online


Mehr zum Stichwort:

  • Session

Schnellsuche:
  • AGB
  • Datenschutz
  • Webmaster
  • Impressum
Schweizer Radio und Fernsehen
  • SRF
  • RTS
  • RSI
  • RTR
  • swissinfo
  • 3SAT
SRF Schweizer Radio und Fernsehen, Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft