Ortungssysteme: Segen und Fluch
Smartphone-Benutzer wissen Sie gar nicht, wer Daten von Ihnen aufzeichnet und aufbewahrt. (Keystone Archiv)
Inlandredaktor Rafael von Matt
Stellen Sie sich vor, Sie geraten beim Einkaufsbummel in eine gewalttätige Demonstration. Ihr Handy zeigt Ihnen an, mit welchem Bus Sie am schnellsten nach Hause kommen. Das ist schön. Aber wegen Ihren Handydaten denkt inzwischen die Polizei, dass Sie an dieser Kundgebung dabei waren. Das ist für viele ein beunruhigender Aspekt der neuen Ortungstechnologien.
Fehlende Rechtsgrundlage
Bruno Baeriswyl, Datenschutzbeauftragter des Kantons Zürich, beruhigt allerdings: Die Polizei darf Sie nur orten, wenn Sie gerichtlich gesucht werden, unbescholtene Bürger und Bürgerinnen bleiben unregistriert. Doch alleine die Möglichkeit, dass man beobachtet werden könnte, ist für den Datenschützer ein Problem. Es fehlten transparente Rechtsgrundlagen, moniert Baeriswyl.
Unsichtbare Datensammler
Das Beispiel zeigt: Die neuen Technologien sind Fluch und Segen zugleich. Einerseits wird, wer sich schon einmal in einer fremden Stadt verirrt hat, den Ortungsdienst des Handys schätzen. Doch auf der anderen Seite hat etwa TomTom, ein Hersteller von Navigationsgeräten, seine Daten der holländischen Polizei verkauft. Diese konnte damit gezielte Geschwindigkeitskontrollen machen.
Potenzial für Bespitzelung
Der Leiter der Studie, Lorenz Hilty, Informatikprofessor an der Universität Zürich, bringt die Problematik auf den Punkt: «Es ist ein riesiges Potenzial für Bespitzelung, für Wirtschaftsspionage, für Eifersuchtsdramen...». Bevor wir völlig abhängig von diesen Infrastrukturen seien, sollte sich die Gesellschaft schon darüber Gedanken machen, «wie wir mit dieser Technologie in Zukunft umgehen.» Hilty ortet zwei Hauptprobleme: Den Kontrollverlust und die Lebensdauer der Daten.
Selbstbestimmung der Nutzer
Als Smartphone-Benutzer wissen Sie gar nicht, wer alles Daten von Ihnen aufzeichnet und aufbewahrt. Und die digitalen Daten verfallen nicht, sie bleiben auf irgendwelchen Servern und Backup-Systemen gespeichert.
Hier will Datenschützer Baeriswyl ansetzen: «Es geht darum, dass ich als Nutzer selber darüber bestimmen kann: Wie ich und wann ich geortet werden will. Und was mit diesen Ortungsdaten geschieht.» Das grosse Problem sei aber, wie dieses Prinzip der Selbstbestimmung umgesetzt werden kann - wenn man nicht einmal weiss, wer Daten von einem aufzeichnet. Deshalb fordert die Expertengruppe «das Recht auf Vergessen».
Kein ewiges Leben für digitale Daten
Es soll gesetzlich festgeschrieben werden, wie lange digitale Daten leben sollen. «In erster Linie soll es dazu führen, dass Daten, die irgendwo gespeichert werden, nicht mehr aktiv gebraucht werden dürfen – und so auch mit der Zeit aus elektronischen Systemen verschwinden.» Doch Bruno Baeriswyl befürchtet, dass der Weg zu diesem Ziel noch weit ist.
Ein erster Schritt in diese Richtung ist, dass sich die Nutzerinnen und Nutzer von Computern, Navigationsgeräten und Smartphones bewusst werden, dass sie eine Datenspur hinterlassen. Ein zweiter wichtiger Schritt wären schärfere internationale Datenschutzrichtlinien. (bat)
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