Bei Lärm soll Geld leichter fliessen
Besitzer von Liegenschaften, die wegen Lärms an Wert verlieren, sollen einfacher entschädigt werden. (Keystone Archiv)
Die Landesregierung hat die Vorsteherin des Umwelt- und Verkehrsdepartements, Doris Leuthard, beauftragt, dazu bis Ende 2013 eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten. Ziel ist es, die Rechtssicherheit für die Lärmgeplagten, aber auch für die Betreiber von Infrastrukturen des Strassen-, Schienen- und Flugverkehrs zu verbessern.
Heute müssen die von übermässigem Lärm betroffenen Hauseigentümer den Lärmverursacher auf Entschädigung für den Wertverlust ihrer Liegenschaften verklagen.
Richterliche Entschädigungspraxis aufgeben
Die Voraussetzungen für Entschädigungen wurden vom Bundesgericht entwickelt: So muss der Lärm über den Immissionsgrenzwerten liegen und der Schaden muss schwer wiegen. Auch darf der Lärm beim Erwerb der Liegenschaft nicht vorhersehbar gewesen sein. Ob diese Bedingungen erfüllt sind, zeigt sich oft erst in einem Gerichtsverfahren.
Diese richterliche Entschädigungspraxis soll nun durch einen automatischen Ausgleichsanspruch ersetzt werden. Werden öffentlichen oder konzessionierten Infrastrukturen Erleichterungen gewährt, soll dies für die Betroffenen einen Anspruch auf finanziellen Ausgleich nach sich ziehen.
Anreiz für mehr Lärmschutz
Die neue Regelung sieht vor, dass die betroffenen Hauseigentümer einen periodischen Ausgleich für den Minderwert ihrer Liegenschaft erhalten. Mit der periodischen Auszahlung kann der Zu- oder Abnahme der Lärmbelastung Rechnung getragen werden. Wer also seine Lärmemissionen reduziert, wird auch weniger bezahlen.
Mit seinem Vorschlag nimmt der Bundesrat ein Anliegen aus dem Parlament auf. Dieses versuchte in den letzten zehn Jahren eine Lösung zur Verbesserung der Entschädigungspraxis auszuarbeiten. Die Räte konnten sich jedoch nicht auf eine mehrheitsfähige Vorlage einigen. (pet, sda)
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