Kein Strafverfahren nach Todesfall bei Polizeikontrolle
Bei einer Polizeikontrolle starb im Februar ein 34-Jähriger. Die Polizei wollte die Personalien des Asylbewerbers überprüfen. Nun ist klar: der Mann starb an akutem Herzversagen, dies zeigt das Gutachten der Rechtsmediziner.
Kein Strafverfahren
Die Abklärungen ergaben weiter, dass keine Hinweise auf eine strafbare Fremdeinwirkung vorliegen, wie die Staatsanwaltschaft am Freitag mitteilte. Sie stützt sich auf ein Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Bern. Die Staatsanwaltschaft verzichtet auf die Eröffnung eines Strafverfahrens. Bei einer Personenkontrolle in der Nacht auf den 22. Februar war der Mann in Olten zusammengebrochen. Er Mann verstarb kurze Zeit später im Spital. (buec, sda)
