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  • Lehren aus der Krise: Die neuen Bankenregeln:

«Too big to fail»: Strenge Vorgaben für Schweizer Banken

Seit dem 1. März 2012 gilt in der Schweiz das revidierte Bankengesetz. Die Grossbanken UBS und Credit Suisse müssen nun bis 2018 ihr Eigenkapital deutlich ausbauen.

Im internationalen Vergleich sind diese Vorgaben für die Schweizer Banken sehr strikt. Die meisten Konkurrenten müssen weniger Reserven vorhalten.

Total 19 Prozent Eigenkapital
Auf der Basis der gegenwärtigen Bilanzwerte und Marktanteile von UBS und CS müssen sich die gesamten Eigenmittelanforderungen (Total Capital) auf 19 Prozent der risikogewichteten Aktiva gemäss Basel III belaufen.

10 Prozent der risikogewichteten Aktiva müssen in «Common Equity» (Eigenkapital der höchsten Qualität in der Form von einbezahltem Kapital, offenen Reserven und Gewinnvorträgen nach Abzug von regulatorischen Anpassungen) gehalten werden.
Neues Instrument: Bedingte Pflichtwandelanleihen
Einen Teil des Puffers (maximal drei Prozent der risikogewichteten Aktiva) sowie eine progressive Komponente können die beiden Grossbanken in bedingten Pflichtwandelanleihen («Contingent Convertible Bonds» oder «Cocos») halten.

Dabei handelt es sich um neue Kapitalinstrumente, die beim Unterschreiten vordefinierter Eigenkapitalquoten einer Bank automatisch in Eigenkapital gewandelt werden. Steuerliche Anreize für Investoren sollen das neue Kapitalinstrument attraktiv machen.
Reserven von je rund 76 Milliarden Franken
Die Gesamtkapitalanforderungen belaufen sich ausgehend von den gegenwärtigen Bilanzwerten, Marktanteilen und Risikoexpositionen auf eine Grössenordnung von rund 76 Milliarden Franken je Grossbank.
«Leverage Ratio» von 5 Prozent
Es gilt eine (nicht risikogewichtete) Verschuldungsgrenze («Leverage Ratio») von rund 5 Prozent. Das heisst, das Eigenkapital muss mindestens 5 Prozent der gesamten, Bilanzsumme ausmachen. Diese Vorgabe soll aber erst erfüllt werden müssen, wenn auch international eine entsprechende Vorschrift gilt (voraussichtlich ab 2019). Die anderen Vorgaben müssen bis Ende 2018 erfüllt sein.

UBS und CS gaben bekannt, sie könnten die Vorschriften zeitgerecht und ohne Kapitalerhöhungen erfüllen.
Vergleichsweise strenge Vorschriften
Zum Vergleich: Laut den Standards von Basel III müssen Grossbanken bis Ende 2018 eine harte Eigenkapitalquote von mindestens sieben Prozent erfüllen. Die Gesamtkapitalquote muss sich auf 10,5 Prozent belaufen.

Allerdings sind hier die Spezialreserven, welche auch internationale systemrelevante Banken werden anhäufen müssen, noch nicht enthalten. Demnach wird sich die Differenz zwischen den internationalen Anforderungen an die systemrelevanten Banken und den Vorschriften in der Schweiz noch verkleinern.

Zudem kann es sich für Investoren als durchaus attraktiv erweisen, wenn UBS und CS beim Eigenkapitalpolster über die internationalen Sicherheitsstandards hinausgehen und dadurch mehr Stabilität versprechen.

(pet, bor, reuters)

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Weiterführender Link zum Beitrag:

  • Der ganze Bericht der Banken-Expertenkommission zum herunterladen (.pdf).

Mehr zum Stichwort:

  • Bankenregulierung

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