Bund greift weniger tief ins Pendler-Portemonnaie
Doris Leuthard. (Keystone)
Auf der Suche nach mehr Geld für die Bahn ist der Bundesrat in einem Punkt zurückgekrebst. Wer fürs Arbeiten regelmässig die Bahn benutzt, soll von der direkten Bundessteuer maximal 3000 Franken Fahrtkosten abziehen können. Das entspricht knapp den Kosten für ein Generalabonnement zweiter Klasse.
Noch im Januar wollte der Bundesrat diesen Abzug auf 800 Franken begrenzen. Doch dieses Ansinnen ist in der Vernehmlassung arg zerpflückt worden. Deshalb die «Suche nach der goldenen Mitte», wie es Verkehrsministerin Doris Leuthard vor den Medien umschrieben hat. Aktuell sind die gesamten effektiven Fahrtkosten abzugsberechtigt.
200 Millionen Franken mehr
Wer mit dem Auto pendelt, soll nach dem Willen des Bundesrates Kosten abziehen können, die einer täglichen Fahrdistanz von 20 Kilometern entsprechen. Mit der neuen Regelung für Bahn- und Auto-Pendler würde der Bund jährlich 200 Millionen Franken mehr einnehmen. Ein Fünftel der Steuerzahlenden müsste mehr bezahlen, die Differenzen seien aber verkraftbar, sagte Leuthard.
Das neue Steuerregime für Pendlerinnen und Pendler ist ein Teil der Vorlage «Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur» (Fabi). Mit dieser Vorlage versucht der Bundesrat, eine Milliarde Franken mehr einzunehmen, um die Bahnanlagen künftig zu erhalten und weiter auszubauen.
Höhere Billettpreise
Entgegen gekommen ist der Bundesrat auch den Kantonen. Der Bundesrat wollte ursprünglich jährlich zusätzlich 300 Millionen Franken. Nach der heftigen Kritik aus den Kantonen fordert er nunmehr zusätzlich 200 Millionen.
Die Differenz will der Bund selber tragen. Wegen der Mehrkosten dürften sich die Billettpreise 2013 und 2017 um je rund zehn Prozent erhöhen. «Ohne Beteiligung der Nutzer geht es nicht», sagte Bundesrätin Leuthard.
Begehrlichkeiten für Ausbau abgewehrt
Beim Ausbau der Bahn weigert sich der Bundesrat allerdings, den in der Vernehmlassung geäusserten Begehren entgegen zu kommen. Bis 6 Milliarden Franken Investitionen werden verlangt. Der Bundesrat beharrt indes auf dem Umfang von 3,5 Milliarden Franken bis ins Jahr 2025.
Die neuen Eckwerte für die Finanzierung der Bahninfrastruktur fliessen nun in die Botschaft ein, die das Verkehrsdepartement Uvek zuhanden des Parlamentes ausarbeiten muss. Die Vorlage ist als Gegenentwurf zur VCS-Initiative «Für den öffentlichen Verkehr» gedacht, die zum Ziel hat, Strassengelder auf den Schienenverkehr zu verlagern. (wact, sda)
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