Kantone sollen Bahnhofinfrastruktur finanzieren
Bei der Finanzierung der Bahninfrastruktur schlägt der Bundesrat eine neue Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen vor. Künftig sollen die Kantone Perrons, Treppen, Rampen, Über- oder Unterführungen an Bahnhöfen bezahlen.
Im Gegenzug übernimmt der Bund die Infrastrukturfinanzierung der Privatbahnen. Dies schlägt der Bundesrat in seiner zuhanden des Parlaments verabschiedeten Botschaft zu Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI) vor.
Mehrkosten für Bahnhöfe
Unter dem Strich bringt die neue Aufgabenteilung den Kantonen Mehrkosten von 200 Millionen Franken. Dieser Mehraufwand gilt als Beitrag der Kantone für die Substanzerhaltung, den Betrieb und den weiteren Ausbau der Schweizer Bahninfrastruktur. Sie tragen damit nur eine kleinen Teil zu dem vom Bundesrat vorgeschlagenen Bahninfrastruktur-Fonds (BIF) bei.
Wie bereits letzten November vom Bundesrat kommuniziert, stammt das Gros der Gelder vom Bund, der seine jährlichen Beiträge an die SBB und die Privatbahnen auf 2,3 Milliarden Franken erhöht und in den BIF umleitet.
Pendler zahlen auch mit
Mit 1,8 Milliarden Franken stammt der zweitgrösste Beitrag aus dem bisherigen FinöV-Fonds, der aus LSVA, Mehrwertsteuerpromille und Mineralölsteuerbeitrag gespeist wird. Weitere 200 Millionen sollen die Pendler beisteuern, die künftig bei der Berechnung der direkten Bundessteuer höchstens noch 3000 Franken als Fahrkostenabzug geltend machen können.
Der neue Bahninfrastrukturfonds ist das Kernstück des indirekten Gegenvorschlags, den der Bundesrat der VCS-Initiative «Für den öffentlichen Verkehr» gegenüberstellen will. Die Initiative möchte für die Finanzierung der Bahninfrastruktur Gelder aus der Mineralölsteuer abzweigen, die heute in den Strassenverkehr fliessen. Der Bundesrat lehnt dies ab. (fors, sda)
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