Zusammenarbeit mit CIA sollte geheim bleiben
Von offizieller Seite war bisher nichts Verbindliches zur Rolle der USA in der Tinner-Affäre bekannt geworden. Das Bundesgericht hält im Sachverhalt zu seinem aktuellen Urteil nun fest, dass die US-amerikanischen Behörden zu einem nicht genauer bestimmten Zeitpunkt mit den Schweizer Behörden Kontakt aufgenommen haben.
Keine Strafverfolgung von Agenten
Die US-Behörden hätten darauf hingewiesen, dass die Tinners auch für die USA gearbeitet hätten. Die amerikanischen Behörden hätten vermeiden wollen, dass diese Zusammenarbeit im Verlauf des Schweizer Strafverfahrens aufgedeckt und verfolgt würde. Der Bundesrat kam diesem Wunsch am 29. August 2007 nach.
Im Rahmen seiner Entscheidungskompetenz zur Verfolgung politischer Vergehen lehnte er es an diesem Tag ab, seine Ermächtigung zur Strafverfolgung der Tinners sowie mutmasslicher US-Agenten wegen verbotenen Handlungen und nachrichtendienstlichen Tätigkeiten für einen fremden Staat zu erteilen.
USA drängten auf Übergabe der Akten
Am 14. November gleichen Jahres entschied der Bundesrat, die von der Bundesanwaltschaft bei der Familie Tinner beschlagnahmten Baupläne für Kernwaffen zu vernichten. Die USA ihrerseits hatten auf eine Übergabe der Dokumente an sie selbst oder auf deren vollständige Vernichtung gedrängt.
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hatte auf die ausserordentliche Brisanz und Gefährlichkeit der Informationen sowie auf die aussenpolitische Tragweite hingewiesen. Es mass den dadurch betroffenen Interessen eine grössere Bedeutung zu, als der Durchführung eines rechtsstaatlichen Verfahrens. (haem, sda)
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