Die schwierige Rückgabe des Ben Ali-Vermögens
Von Wirtschaftsredaktorin Priscilla Imboden
Fünf Tage nach dem Sturz des Tunesischen Präsidenten Zine al-Abidine Ben Ali am 14. Januar 2011 hatte der Bundesrat dessen Vermögenswerte in der Schweiz blockiert. Die Gelder liegen noch immer in der Schweiz, auch wenn in Tunesien in der Zwischenzeit eine neue demokratisch gewählte Regierung an der Macht ist.
Doch ist im letzten Jahr einiges geschehen. Beide Länder haben bereits Rechtshilfeverfahren eröffnet, und das ist nicht selbstverständlich.
Als Botschafter Valentin Zellweger das erste Mal nach der Revolution nach Tunis reiste, stiess er auf Misstrauen. Seine Gesprächspartner wollten ihm nicht recht glauben, dass die Schweiz die 60 Millionen Franken aus dem Umfeld des gestürzten Präsidenten Ben Ali zurückgeben wolle, erklärt er gegenüber Schweizer Radio DRS.
Detaillierte Informationen nötig
Die Schweiz muss in einem Land wie Tunesien, wo man von einem funktionierenden Rechtsstaat ausgeht, mit den Behörden zusammen arbeiten, um Vermögen zurückgeben zu können. Das betreffende Land muss ein detailliertes Rechtshilfegesuch an die Schweiz stellen, um an Informationen über die blockierten Konten zu gelangen. Es brauche konkrete Angaben, erklärt Zellweger, nur die Angabe, dass es sich in der Schweiz befinde, genüge nicht.
Hilfe aus Bern
Doch Länder, die jahrelang von einem Diktator regiert wurden, verfügen selten über eine wirksame Korruptions- und Geldwäschereibekämpfung. Die Schweiz hat mittlerweile reichlich Erfahrung mit der Rückgabe von Potentatengeldern, kein Land hat bisher soviel solches Vermögen zurückerstattet. Sie hilft den Ländern nach einem Umsturz, die nötigen Verfahren einzuleiten.
Gespräche vor Ort
Man schicke auch Leute aus der Bundesverwaltung, um direkte Gespräche zu führen, so Zellweger. So wolle man sicherstellen, dass das Verfahren im Zusammenhang mit den gestohlenen Geldern möglichst speditiv vor sich geht.
In dieser Mission reiste vergangenen Sommer auch ein Genfer Richter nach Tunesien. Seit vergangenem Herbst liegt nun ein gültiges Rechtshilfegesuch vor. In den letzten Tagen hat Tunis weitere Informationen übermittelt, der Prozess komme rasch voran, sagt Valentin Zellweger.
Umkehr der Beweislast
Parallel dazu ermittelt die Schweizer Bundesanwaltschaft gegen Ben Alis Schwager, der in Tunesien als «Der Pate» bekannt ist und Geld in die Schweiz gebracht haben soll. Der Vorwurf: «Bildung einer kriminellen Organisation». Die Schweiz hat deshalb auch ein Rechthilfegesuch an Tunesien geschickt.
Die Hoffnung lautet, dass das dazu führen könnte das es zu einer Umkehr der Beweislast führt, so müssten die betroffenen Personen den rechtmässigen Erwerb dieser Gelder nachweisen. «Das kann das ganze Verfahren Beschleunigen», so Zellweger.
Es sind aber letztlich die Gerichte, die darüber entscheiden, ob das Geld zurückfliesst oder nicht. Erst wenn ein Urteil aus Tunesien oder der Schweiz vorliegt, können die Millionen freigegeben werden. Der Rechtsweg ist lang und steinig. (luek)
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