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Freitag, 20.4.2012

Briten scheitern mit Angriff auf Menschenrechtshof

Die Urteile des Europäischen Menschengerichtshofes missfallen vielen Regierungen - meist in Staaten, in denen Menschenrechte ohnehin ein heikles Thema sind. Auch anderswo aber regt sich Widerstand gegen die Strassburger Richter. Grossbritannien versuchte gerade, die Kompetenzen des Gerichts zu schwächen. Vergeblich.

Angriff auf die Autorität des Gerichts abgewehrt: Strassburger Gerichtshof für Menschenrechte. (Keystone)

Der Gerichtshof für Menschenrechte

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg - häufig verwechselt mit dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg oder dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag - gehört zum Europarat. Seine Aufgabe besteht darin, die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention in den 47 Mitgliedsstaaten zu überwachen.

Jeder Bürger und jede Bürgerin eines Mitgliedsstaates ist berechtigt, den Menschenrechtshof anzurufen, wenn der nationale Rechtsweg erschöpft ist.

Entscheidungen des Menschenrechtshofs, der 1959 gegründet wurde, sind nur im Prinzip bindend. Weil das Gericht keine Exekutivbefugnisse hat, kann es nicht bestimmen, ob und wie ein Staat seine Beschlüsse umsetzt. Zudem hängt die Bindungswirkung davon ab, welche Stellung die Europäische Menschenrechtskonvention in den jeweiligen Mitgliedsstaaten hat.

Beispiel Deutschland: Dort hat das Bundesverfassungsgericht klar gestellt, dass Strassburger Urteile für deutsche Gerichte nicht zwingend sind, jedoch berücksichtigt werden müssen.

Von Fredy Gsteiger, diplomatischer Korrespondent Schweizer Radio DRS

So hat sich der britische Premierminister David Cameron die von ihm in Brighton einberufene Ministerkonferenz des Europarates nicht vorgestellt. Er wollte den britischen Vorsitz nutzen, um dem Strassburger Menschenrechtsgerichtshof die Zähne zu ziehen. Die Zeit sei reif, so Cameron, einige ernsthafte Fragen zur Arbeit des Gerichts zu stellen.

Die britischen Torys betrachten - genau wie etwa die Schweizer SVP - die Strassburger Urteile als Angriff auf die nationale Souveränität. Man brauche keine Lehren von fremden Richtern, tönt es aus diesen Kreisen. Der Gerichtshof dürfe sich nicht europaweit als oberste Justizinstitut gebärden, forderte auch der britische Justizminister Kenneth Clarke.

Einschneidende Änderungen gefordert
Die Briten forderten, dass nicht mehr jeder der 800 Millionen Bürger der 47 Europaratsmitgliedländer nach Strassburg appellieren darf, dass es hohe Hürden gibt, dass das Gericht keine Einzelfallurteile mehr fällt, dass es sich nur noch prinzipiell äussert - in gravierenden Fällen.

Befürchtet wurde, dass sich in Brighton eine unheilige Allianz zum Schaden des Gerichts bilden könnte. Denn auch Problemstaaten in punkto Menschenrechte wie etwa Russland, die Ukraine oder die Türkei tun sich schwer mit den häufigen Verurteilungen aus Strassburg. Doch diese Allianz unterlag nun. Schon bevor heute die so genannte Brighton-Deklaration verabschiedet wird, ist klar: Die Unabhängigkeit und Autorität des Gerichts bleibt unangetastet.

EMRK besser respektieren
Natürlich missfielen manche Urteilen seines Gerichts Regierungen oder der Öffentlichkeit, formulierte es Gerichtspräsident Sir Nicolas Bratza, selber ein Brite, in Brighton. Doch das sei kein Grund, das Gericht zu schwächen. Vielmehr müssten die Staaten sowie nationale Gerichte von sich aus die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) besser respektieren. Genauso argumentierten Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International. Eine klare Mehrheit wehrte den britischen Angriff erfolgreich ab. (ank)

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