Waffenembargo gegen Katar aufgehoben
Schweizer Munition im Libyenkrieg führte zum Waffenembargo gegen Katar: Hier ein libysches Munitionslager. (Reuters)
Schweizer Firmen dürfen wieder Kriegsmaterial nach Katar liefern. Das Staatsekretariat für Wirtschaft (Seco) hat den Stopp aufgehoben. Katar habe sich dafür entschuldigt, dass es Schweizer Munition verbotenerweise nach Libyen lieferte. Die Schweiz hält Katars Erklärung für glaubwürdig. Die bisherige Praxis wird nicht geändert.
Der Wüstenstaat am Persischen Golf hätte die Munition der staatlichen Rüstungsfirma Ruag nicht an die Aufständischen in Libyen weitergeben dürfen - er hatte eine Nichtwiederausfuhrerklärung unterzeichnet.
Ein «Fehler in der Logistik»
Im Juli wurde jedoch bekannt, dass die Rebellen im Kampf gegen das libysche Regime Ruag-Munition einsetzten, die offenbar von Katar geliefert worden war. Das Seco stoppte daher die Lieferungen an Katar, bis geklärt werden konnte, weshalb die Munition nach Libyen gelangte.
Vom Stopp betroffen waren Laserzielgeräte einer Lieferung im Gesamtwert von 740'000 Franken. Deren Ausfuhr war im Januar 2011 bewilligt worden. Der grösste Teil davon - im Wert von 650'000 Franken - war jedoch bereits im April nach Katar ausgeführt worden.
Nun ist der Lieferstopp für die restlichen Zielgeräte aufgehoben worden, wie Seco-Sprecherin Marie Avet gegenüber Schweizer Radio DRS sagte. Katar habe erklären können, dass die Munition aufgrund eines «Fehlers in der militärischen Logistik» geliefert wurde.
Katar war kooperativ
Katar habe sich entschuldigt, den Vorfall bedauert und bekräftigt, es werde die Nichtwiederausfuhrerklärung künftig einhalten. Seit Juli habe man in Kontakt gestanden mit den katarischen Behörden und dem Land zudem zwei Kontrollbesuche abgestattet: «Katar war von Anfang an kooperativ und hat glaubwürdig erklärt, weshalb der Fehler geschah.»
Beim Fehler in der militärischen Logistik handle es sich um eine Armee-interne Weisung, wonach Rüstungsgüter, die einer Nichtwiederausfuhrerklärung unterstehen, nicht weitergegeben werden dürfen. Diese Verpflichtung sei irrtümlicherweise nicht beachtet worden.
Wann nun die restlichen Laserzielgeräte nach Katar geschickt werden, kann Avet nicht sagen. Die Bewilligung ist 12 Monate gültig und kann auf Antrag um 6 Monate verlängert werden.
Keine Spezialregelung für Katar
Das Seco hält an seiner bisherigen Praxis der Nichtwiederausfuhrerklärungen fest. Vor ein paar Jahren sei der Inhalt angepasst worden, sagte Avet. Dabei sei insbesondere präzisiert worden, dass die Vereinbarungen nicht nur für Käufe, sondern auch für Schenkungen und Leihgaben gelten und dass sie von einem höheren Chargeninhaber unterzeichnet werden müssen.
Auch für Katar gelten künftig nicht generell strengere Vorschriften. Der Sprecherin zufolge wird das Seco gemeinsam mit dem Aussendepartement EDA anhand jedes Gesuchs im Einzelfall beurteilen, ob besondere Massnahmen notwendig sind.
GSoA ist enttäuscht
Die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) reagierte am Mittwoch enttäuscht auf die Aufhebung des Lieferstopps. Die Begründung Katars sei «eine Farce», sagte GSoA-Sekretär Adrian Feller gegenüber Schweizer Radio DRS. Sie seien nichts wert, denn das Seco kontrolliere die Einhaltung der Verträge gar nicht regelmässig.
Ausserdem habe es keine Konsequenzen für Länder, wie Katar, die Vereinbarungen brechen. Das Vertrauen zwischen den Staaten «reicht definitiv nicht», sagte Feller weiter.
Unabhängig von der Lieferung an Libyen sei es «skandalös, dass Katar Schweizer Kriegsmaterial erhält», schrieb die GSoA später in einer Mitteilung. Dieser Fall sei nur die Spitze eines Eisbergs, der durch Zufall ans Licht gekommen sei.
Katar hatte den libyschen Übergangsrat im März als erstes arabisches Land als «Vertretung des libyschen Volkes» anerkannt. Ausserdem hatte sich das Emirat dafür ausgesprochen, die libyschen Rebellen in ihrem Kampf gegen den damaligen Machthaber Muammar Ghadhafi mit Waffen auszustatten. (brar, sda)
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