Abkommen zur Fatca-Umsetzung paraphiert
Widmer-Schlumpf. (Keystone)
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Die Schweiz und die USA haben die Verhandlungen zu Fatca abgeschlossen. Das Abkommen sei gestern Montag paraphiert worden, sagte Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf im Ständerat. Sie hofft, dass das Abkommen Anfang 2014 in Kraft treten kann.
Möglichst gute Rahmenbedingungen für Schweizer Banken
Dabei geht es um Erleichterungen bei der Umsetzung des US-Steuergesetzes «Foreign Account Tax Compliance Act». Mit Fatca wollen die USA sämtliche Auslandskonten von US-Steuerpflichtigen besteuern können.
Verweigert ein Kunde seine Zustimmung zur Meldung, muss das Finanzinstitut 30 Prozent auf Zahlungen aus den USA erheben. Eine solche prohibitive Quellensteuer käme laut Finanzdepartement einem faktischen Ausschluss schweizerischer Finanzinstitute vom grössten Kapitalmarkt der Welt gleich.
Die Schweiz strebte deshalb Ausnahmeregelungen an, um möglichst gute Rahmenbedingungen für Schweizer Finanzinstitute zu erhalten, ohne das Bankgeheimnis aufgeben zu müssen.
Schweizer Banken müssen keine Namen nennen
Über die entsprechenden Eckwerte hatten sich die Schweiz und die USA schon im Sommer geeinigt. Demnach sollen die Schweizer Finanzinstitute US-Kunden, die anonym bleiben wollen, nicht namentlich nennen müssen. Die USA sollen bei unkooperativen Kunden aber mittels Gruppenersuchen Amtshilfe verlangen können.
Zudem soll der Datenaustausch nicht über eine zentrale Datensammlung des Staates erfolgen, sondern direkt von den Schweizer Finanzinstituten zur US-Steuerbehörde.
Finanzministerin Widmer-Schlumpf zufrieden
Bundespräsidentin Widmer-Schlumpf sprach gegenüber Schweizer Radio DRS von einem Erfolg. Mit der vorliegenden Lösung könnten die Schweizer Finanzinstitute ihre Geschäfte weiterführen – wenn das Abkommen in Kraft trete.
Kleinere Banken seien von der Meldepflicht an die IRS ausgenommen, dies sei eine «sehr gute, eine pragmatische Regelung», so Widmer-Schlumpf. Dazu gehören auch Sozialversicherungen, Pensionskassen oder Sachversicherungen. Welche von ihnen von Fatca ausgenommen sind, werde noch bekanntgegeben.
Der Bundesrat wird nun eine Vorlage ausarbeiten und in eine kurze Konsultation geben. Im Sommer 2013 soll das Abkommen erstmals ins Parlament kommen und frühestens 2014 in Kraft treten.
Übergangslösung für Steuer-Abkommen
Parallel zum Fatca-Abkommen verhandelt die Schweiz mit den USA seit über einem Jahr über eine Globallösung im Steuerstreit zur Regelung altrechtlicher Vermögenswerte. Ein direkter Zusammenhang bestehe nicht, sagte Widmer-Schlumpf weiter. Das Fatca- Abkommen diene als Übergangslösung und schaffe Rechtssicherheit für die Finanzinstitute. (pet;mz, sda)
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