Sexuelle Handlungen an Opfern unter 12 unverjährbar
Natalie Rickli wollte das Alter 14 im Gesetz. (Keystone)
Die Abstimmung im November 2008 schlug hohe Wellen. Sollen pornografische Straftaten an Kindern unverjährbar sein? Die Initiative mit diesem Ziel wurde damals gegen den Willen fast aller Parteien - ausser der SVP - angenommen. Doch der Initiativtext enthält mehrere ungenaue Begriffe, die nun vom Parlament in einer Revision des Strafgesetzes präzisiert werden müssen.
Einstimmung für Revision
Insbesondere müssen die unbestimmten Rechtsbegriffe «Kinder vor der Pubertät» und «sexuelle und pornografische Straftaten» konkretisiert werden.
In der Debatte betonten die Sprecherinnen und Sprecher fast aller Fraktionen nochmals, dass sie eigentlich gegen die Initiative gewesen seien. Doch nun gehe es darum, den Volkswillen umzusetzen. Ohne Gegenstimme stimmte er der Revision des Strafgesetzes schliesslich auch zu.
Wann beginnt die Pubertät?
Zu Diskussionen führte zuvor vor allem die Definition des Alters, wann ein Kind in die Pubertät eintritt, also die Grenze bis zu welchem Alter des Opfers die Straftaten nicht mehr verjährbar seien.
Der Bundesrat will die Limite bei 12 Jahren setzen, was auch die Initianten von «Marche Blanche» zufriedenstellen würde. Im Nationalrat lagen zwei Minderheitsanträge für 14 respektive 16 Jahre vor.
«Wann die Pubertät beginnt und aufhört, ist individuell», erklärte SVP-Nationalrätin Natalie Rickli, die sich für das Alter 14 einsetzte. Wichtig sei doch das Anliegen, das hinter der Initiative sei. Die Initiantinnen wollten Kinder schützen. Man müsse sich auch in die Situation der Opfer und deren Familien versetzen.
Daniel Jositsch (SP) plädierte dafür, dass man sich an den Initiativtext halten solle, dieser Spreche explizit von Kindern vor der Pubertät. Wollen man den Willen der Mehrheit des Volkes entsprechen, müsse man ein Alter aufnehmen, das eben vor der Pubertät sei. Und hier sei das Alter 12 ein guter Kompromiss. «Ob es uns passt oder nicht.»
Der Nationalrat stimmte dem schliesslich mit 102 zu 82 Stimmen zu.
Handlungen bei Abhängigen explizit erwähnen
Auch die Frage, welche Handlungen denn unter den Begriff «sexuelle und pornografische Straftaten» fallen, führte zu Diskussionen.
Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, dass die Unverjährbarkeit auf sexuelle Handlungen mit Kindern sowie sexuelle Nötigung, Vergewaltigung und Schändung von Kindern ausgeweitet werden soll. Nicht in den Katalog aufgenommen hatte er den Konsum kinderpornografischer Darstellungen. Bundesrätin Simonetta Sommaruga begründete dies damit, dass die Unverjährbarkeit von der Schwere einer Tat abhängen müsse. Darin war sich der Rat einig.
Auf Antrag der Kommission erweiterte er aber die Liste. Er will, dass auch sexuelle Handlungen mit Anstaltspfleglingen oder das Ausnützen einer Notlage explizit erwähnt werden und somit nie verjähren sollen.
Christa Markwalder (FDP) hielt vergeblich dagegen, dass die Liste auf schwere Verbrechen beschränkt werden sollte. «Wir befinden uns im Bereich des Völkermordes, der Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen», mahnte sie.
Der Antrag der SVP, dass auch Menschenhandel unverjährbar wird, hatte im Rat keine Chance.
Täter müssen 18 sein
Weiter hätte die SVP gewünscht, dass nicht nur Delikte von Volljährigen, sondern auch Taten von ab 16-jährigen Minderjährigen unverjährbar sein können. Für die Opfer spiele es keine Rolle, ob ein Täter 16, 18 oder 50 Jahre alt gewesen sei, sagte Rickli dazu. Diesen Antrag lehnte der Rat mit 126 gegen 58 Stimmen ab.
Das Geschäft geht nun in den Ständerat. (luek; pet)
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