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Dienstag, 13.3.2012

Ständerat will neue Regeln fürs Bundespersonal

Die Angestellten des Bundes sollen Anstellungsbedingungen erhalten, die jenen der Privatwirtschaft ähnlicher sind. Ihnen soll einfacher gekündigt werden können. Das hat der Ständerat bei der Revision des Bundespersonalgesetzes beschlossen.

Bald im rauen Wind der Privatwirtschaft?

Die 36'000 Beschäftigten des Bundes sind nach wie vor privilegiert im Vergleich mit Angstellten der Privatwirtschaft. Das soll sich nun ändern. Der Ständerat streitet über das Geschäft.

Beitrag aus Rendez-vous vom Dienstag, 13.3.2012, 12.30 Uhr, DRS 1, DRS 2, DRS 4 News und DRS Musikwelle

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Mehr Flexibilität, so lautet das Credo des neuen Bundespersonalgesetzes. Und zwar für beide Seiten. Für Arbeitgeber und für die Angestellten. Diesen Grundsätzen hat der Ständerat bei der Revision des Bundespersonalgesetzes zugestimmt. Mit wenigen Änderungen hat er die Vorschläge des Bundesrates mit 29 zu 2 Stimmen gutgeheissen.

Vorteile für beide Seiten
Die Revision erhöhe den Entscheidungs- und Handlungsspielraum für den Arbeitgeber und schaffe Vorteile für die Arbeitnehmenden, war der Tenor der Mehrheit in der kleinen Kammer. Damit verfüge der Bund künftig über ein modernes Arbeitsrecht und könne den Anforderungen des Arbeitsmarkts genügen.

Echtes Verhandlungsergebnis
Die Revision, sei ja vom Bundespersonal nicht unbedingt gewünscht worden, erklärte Paul Rechsteiner, SP-Ständerat und Präsident des Gewerkschaftsbundes. Er erinnerte damit an den Widerstand gegen einen ersten Entwurf des Gesetzes, den der Bundesrat zurückziehen musste.

So wie die Revision aber jetzt auf dem Tisch liege, entspreche sie einem echten Verhandlungsergebnis mit den Verbänden. «Verschlechterungen im Zusammenhang mit der Vorlage mag es aber nicht leiden», warnte Rechsteiner.

Widerstand kam vor allem von rechts. Peter Föhn verwies auf die Signalwirkung des neuen Gesetzes. Der Kündigungsschutz gehe nach wie vor zu weit. «Privatwirtschaftlich kann man bei solchen Dienstleistungen nie mithalten.»

Flexiblere Kündigungen
Mit der Gesetzesrevision soll unter anderem die Auflösung von Arbeitsverhältnissen flexibler geregelt werden. Zwar sollen die Kündigungsgründe wie bisher genannt werden müssen. Die Aufzählung soll jedoch nicht mehr abschliessend sein. Die Eidgenossenschaft als Arbeitgeber soll das Arbeitsverhältnis aber weiterhin nur aus «sachlich hinreichenden Gründen» kündigen dürfen.

Abgangsentschädigungen nicht verbieten
Keine Chance hatte im Rat ein grundsätzliches Verbot von Abgangsentschädigungen, das unter anderem der Vater der Abzocker-Initiative, Thomas Minder, verlangte. «Abgangsentschädigungen kommen beim Bürger gar nicht gut an», erklärte er. Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf plädierte für möglichst grossen Handlungsspielraum des Bundesrates. Heute würden Abgangsentschädigungen nur zurückhaltend ausgerichtet.

Der Antrag wurde mit 25 zu 7 Stimmen abgelehnt.

Sprachkenntnisse der Kader verbessern
Die einzige gewichtige Differenz zum Bundesrat betrifft die Sprachbildung. So soll der Bund bei den höheren Kadern die aktiven Kenntnisse einer zweiten Amtssprache und die passiven Kenntnisse einer dritten Amtssprache fördern müssen. Dieser Vorschlag der Kommission wurde diskussionslos und einstimmig angenommen. Auch Bundesrätin Widmer-Schlumpf hatte gegen den neuen Artikel nichts einzuwenden.

Ferner soll im Bundespersonalgesetz eine Grundlage für den Elternurlaub geschaffen werden.

Von der Revision betroffen sind rund 36'000 Angestellte - darunter auch diejenigen der SBB und der ETH. Das Gesetz geht nun in den Nationalrat. (luek/pese;pet)

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Eine Frühjahrssession im Zeichen von Geld und SNB

Der Steuerstreit mit den USA, der Rücktritt von Nationalbankpräsident Hildebrand und die künftige Rolle der SNB, aber auch der Steuerstreit, der starke Franken und das Swissness-Gesetz waren Themen in der Frühjahrssession. Auch befassten sich die Räte mit einem Verbot der Deflinhaltung oder zumindest mit einem Importverbot für die Meeressäuger.


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