Antwort auf Abzocker-Initiative liegt vor
Der Vorschlag, den das Parlament nach vier Jahren Debatte vorgelegt hat, orientiert sich stark an der Initiative von Thomas Minder. Ein Überblick über den Inhalt. Mehr
Gut vier Jahre lang hat die Debatte über die Abzocker-Initiative gedauert. Nun liegt die Antwort des Parlaments vor. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat dem Vorschlag der Einigungskonferenz für den indirekten Gegenvorschlag zugestimmt
Die letzte Differenz zwischen den Räten betraf Abgangsentschädigungen und Vorauszahlungen. Während die Initiative von Thomas Minder goldene Fallschirme vollständig verbieten will, erlaubt der Gegenvorschlag Ausnahmen. Der Nationalrat wollte ursprünglich eine grosszügigere Ausnahmeregelung als der Ständerat.
Die Einigungskonferenz entschied sich aber für die restriktivere Version: Vorauszahlungen und Abgangsentschädigungen sollen nur dann zulässig sein, wenn sie von den Aktionären gutgeheissen werden.
Mehr Rechte für Aktionäre
Die Gesetzesrevision, über welche die Räte vier Jahre lang gestritten haben, stärkt generell die Rechte der Aktionäre. Ziel ist es, auf diesem Weg Lohn- und Bonusexzesse einzudämmen. Das Parlament hat sich bei der Formulierung des indirekten Gegenvorschlags stark an der Abzocker-Initiative orientiert. Unklar ist, ob der Initiant Thomas Minder seine Initiative nun zurückziehen wird.
Der indirekte Gegenvorschlag kommt nur vors Volk, wenn jemand das Referendum ergreift. Ist dies nicht der Fall, tritt er in Kraft.
Kommt Bonussteuer vors Volk?
Zur Diskussion steht aber auch noch ein direkter Gegenvorschlag, über den das Volk abstimmen würde.
Dieser würde ausschliesslich eine sogenannte Bonussteuer vorsehen: Unternehmen sollen Vergütungen über drei Millionen Franken nicht länger von den Steuern abziehen können. Der Nationalrat hat dem bereits zugestimmt. (luek; fors, sda)
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