Hausdurchsuchung bei Christoph Blocher
Christoph Blocher. (Archiv Reuters)
- Donnerstag, 28.6.2012: Affäre Hildebrand: Presserat rügt «Weltwoche»
- Montag, 11.6.2012: Teilerfolg für Blocher gegen Staatsanwaltschaft
- Donnerstag, 31.5.2012: «Das ist ein politischer Entscheid»
- Freitag, 27.4.2012: SNB-Bankratspräsident verteidigt Gremiumsarbeit
- Donnerstag, 26.4.2012: Immunitätskommission schützt Blocher nicht
Im Fall Hildebrand hat die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich gegen alt Bundesrat Christoph Blocher ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Verletzung des Bankgeheimnisses eröffnet.
Seit Januar läuft im Zusammenhang mit der Affäre Hildebrand ein Strafverfahren gegen einen ehemaligen IT-Mitarbeiter der Bank Sarasin sowie gegen einen Thurgauer Anwalt und einen Züricher Kantonsrat. Es besteht der Verdacht auf Verletzung des Bankgeheimnisses im Zusammenhang mit der Weitergabe vertraulicher Bankdaten des ehemaligen Nationalbankpräsidenten Philipp Hildebrand.
Wie die Oberstaatsanwaltschaft Zürich in einer Mitteilung schreibt, wurde gestützt auf die Erkenntnisse aus dieser Untersuchung ein Strafverfahren gegen SVP-Nationalrat Christoph Blocher eröffnet.
Beteiligung an Weitergabe von Bankdaten wird geprüft
Gegenstand des Verfahrens sei die Prüfung einer strafrechtlich relevanten Beteiligung von Christoph Blocher an der Weitergabe von geheimen Bankdaten durch den IT-Mitarbeiter. In Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei Zürich seien heute Dienstag an seinem Wohnort und an einem Firmensitz eine Hausdurchsuchung durchgeführt worden.
Weitere Auskünfte würden aus Rücksicht auf die laufenden Strafverfahren nicht gemacht. Laut der Staatsanwaltschaft wurde die Medienmitteilung versandt, weil die Sendung «10vor10» des Schweizer Fernsehens von der Verfahrenseröffnung Kenntnis erhalten hatte. (luek;bru)
