Zürcher Staatsanwalt weist Vorwürfe zurück
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- Donnerstag, 31.5.2012: «Das ist ein politischer Entscheid»
- Freitag, 27.4.2012: SNB-Bankratspräsident verteidigt Gremiumsarbeit
- Donnerstag, 26.4.2012: Immunitätskommission schützt Blocher nicht
- Mittwoch, 21.3.2012: Hausdurchsuchung bei Christoph Blocher
Der Zürcher Oberstaatsanwalt Martin Bürgisser hat sich gegen Vorwürfe verwahrt, er habe Interna zum Strafverfahren gegen SVP-Nationalrat Christoph Blocher öffentlich preisgegeben.
Bürgisser stellte in einer schriftlichen Stellungnahme zunächst klar, dass er das Verfahren gegen Blocher gar nicht leite. Zudem habe er in der Öffentlichkeit keine Fakten preisgegeben, die nicht bereits in den Medien veröffentlicht gewesen seien.
Üble Nachrede?
Diesen Vorwurf hatte ihm am Wochenende der Zürcher SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli in einerm offenen Brief gemacht. Dieser war nach eigenen Angaben von zwei Gästen eines Lokals im zürcherischen Bülach informiert worden, dass Bürgisser am vergangenen Freitag dort zwei Männern an seinem Tisch laut von Interna zum Blocher-Verfahren erzählt hatte. Nach Mörgelis Angaben soll Bürgisser zudem über Blocher, die SVP und ihn - Mörgeli - hergezogen sein. Damit habe er sich der Amtsgeheimnisverletzung und der üblen Nachrede schuldig gemacht.
Bürgissers Äusserungen hätten zudem klar gemacht, dass das Strafverfahren gegen Blocher «ausschliesslich politisch motiviert» sei, so Mörgeli weiter. Sollte der Oberstaatsanwalt nicht «eine genügende Erklärung» für das Vorgefallene liefern, so werde er Anzeige gegen ihn erstatten.
Bürgisser kontert
Bürgisser bestreitet in seiner schriftlichen Stellungnahme nicht, am fraglichen Abend in dem Lokal über das Thema Nationalbank gesprochen zu haben. Von Amtsgeheimnisverletzung könne aber keine Rede sein. Zudem habe er auch nichts gesagt, was unter «üble Nachrede» fallen würde.
Äusserungen, welche die angebliche politische Motivierung des Verfahrens belegen würden, weist Bürgisser entschieden zurück. Laut Mörgeli soll er im Lokal erklärt haben, wenn Blocher stürze, würde die gesamte SVP zusammenbrechen und auch Christoph Mörgeli sei erledigt. Dies «entspricht absolut nicht meiner Ausdrucksweise und wäre auch Unsinn», schreibt Bürgisser weiter.
«Fehlende Sensibilität»
Der Oberstaatsanwalt bedauert in seinem Schreiben seine offenbar fehlende Sensibilität in der Angelegenheit. Ebenso aber bedaure er es, dass Mörgeli direkt an die Medien gelangt sei, anstatt ihn zuerst zu kontaktieren. (ank;basn, sda)
