Immunitätskommission schützt Blocher nicht
SVP-Politiker Christoph Blocher erhält keinen Schutz von der Immunitätskommission. (Keystone)
- Donnerstag, 28.6.2012: Affäre Hildebrand: Presserat rügt «Weltwoche»
- Montag, 11.6.2012: Teilerfolg für Blocher gegen Staatsanwaltschaft
- Donnerstag, 31.5.2012: «Das ist ein politischer Entscheid»
- Freitag, 27.4.2012: SNB-Bankratspräsident verteidigt Gremiumsarbeit
- Mittwoch, 21.3.2012: Hausdurchsuchung bei Christoph Blocher
Christoph Blocher hat einen Teil der strafrechtlich relevanten Handlungen vor seiner Vereidigung begangen. Nach Ansicht der Immunitätskommission ist der SVP-Nationalrat in der Affäre Hildebrand darum nicht von der parlamentarischen Immunität geschützt.
Das Treffen mit dem Informatiker der Bank Sarasin, der als Informant fungierte, und Anwalt Hermann Lei fand am 3. Dezember in Blochers Haus in Herrliberg statt. Damals ist es nach Ansicht der Zürcher Staatsanwaltschaft zur Verletzung des Bankgeheimnisses gekommen, weil Bankunterlagen des inzwischen zurückgetretenen Nationalbankpräsidenten Philipp Hildebrand weitergegeben wurden.
Die Immunitätskommission musste an ihrer Sitzung vom Mittwoch darum gar nicht entscheiden, ob diese Handlungen einen unmittelbaren Zusammenhang mit Blochers Tätigkeit als Parlamentarier hatten, wie Kommissionspräsident Heinz Brand (SVP/GR) vor den Medien in Bern erklärte.
Anders bei den Vorfällen vom 27. Dezember, welche die Staatsanwaltschaft ebenfalls für strafwürdig hält. Damals soll Blocher versucht haben, Lei dazu anzustiften, die Bankunterlagen Hildebrands an die «Weltwoche» weiterzuleiten.
Zusammenhang mit NR-Mandat
Weil Blocher bereits als Nationalrat vereidigt war, musste die Kommission entscheiden, ob diese Handlungen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit Blochers Mandat standen. Mit 5 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung habe die Kommission diesen Zusammenhang bejaht, erklärte Brand. «Die Kommission ist der Ansicht, dass Blocher als Mitglied der Oberaufsichtsbehörde der Nationalbank gehandelt hat.»
Aus diesem Grund musste die Kommission auch das Gesuch der Staatsanwaltschaft um Aufhebung der Immunität behandeln. Dabei galt es laut Brand, die strafrechtliche Relevanz der fraglichen Handlungen summarisch zu beurteilen. Anschliessend musste die Kommission eine Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an einer Strafverfolgung und dem öffentlichen Interesse an der ungehinderten Ausübung eines parlamentarischen Mandates vornehmen.
Nun bei der Rechtskommission
Sie sei zum Schluss gekommen, «dass die Anschuldigungen zu wenig gewichtig sind, um die Immunität aufzuheben», sagte Brand. Der Entscheid im neunköpfigen Gremium fiel mit 5 zu 4 Stimmen.
Der Fall geht nun an die Rechtskommission des Ständerats. Diese tagt am 31. Mai. Entscheidet sie gleich wie die Immunitätskommission, muss sich Blocher dem Verfahren stellen. Andernfalls gibt es eine Differenzbereinigung. (basn, sda)
