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Donnerstag, 7.6.2012

Noch kein Entscheid über Blochers Immunität

Noch ist nicht klar, ob Christoph Blocher die Immunität ganz oder nur teilweise entzogen werden soll. Die Kommissionen beider Räte sind sich weiterhin uneins. Der Entscheid soll am Montag fallen.

Christoph Blocher. (Keystone Archiv)

Offene Fragen zu Blochers Immunität

Heute hat die Immunitätskommission des Nationalrats über Christoph Blochers Immunität in der Affäre Hildebrand entschieden. Und zwar anders als vor ihr die zuständige Kommission des Ständerats. Was heisst das?

Beitrag aus Echo der Zeit vom Donnerstag, 7.6.2012, 18.00 Uhr, DRS 1 und DRS 4 News

Mehr zum Thema
  • Donnerstag, 28.6.2012: Affäre Hildebrand: Presserat rügt «Weltwoche»
  • Montag, 11.6.2012: Teilerfolg für Blocher gegen Staatsanwaltschaft
  • Donnerstag, 31.5.2012: «Das ist ein politischer Entscheid»
  • Freitag, 27.4.2012: SNB-Bankratspräsident verteidigt Gremiumsarbeit
  • Donnerstag, 26.4.2012: Immunitätskommission schützt Blocher nicht
  • Mittwoch, 21.3.2012: Hausdurchsuchung bei Christoph Blocher

Die Immunitätskommission des Nationalrats (IKN) hält daran fest, dass Christoph Blocher in der Affäre Hildebrand ab seiner Vereidigung als Nationalrat durch die parlamentarische Immunität geschützt war. Sie widerspricht damit der Rechtskommission des Ständerats, die jedoch das letzte Wort haben wird.

Die IKN habe mit 5 zu 4 Stimmen an ihrem Entscheid festgehalten, erklärte IKN-Präsident Heinz Brand (SVP/ GR) vor den Medien. Die Kommissionsmehrheit sei der Meinung, dass Christoph Blocher als Mitglied der Oberaufsichtsbehörde gehandelt habe.

Die Ständeratskommission war dagegen der Ansicht, dass zwischen den Handlungen Christoph Blochers in der Affäre Hildebrand kein unmittelbarer Zusammenhang mit Blochers Mandat als Nationalrat bestehe. Es sei am Parlament, aber nicht an einem einzelnen Parlamentarier, die Oberaufsicht wahrzunehmen.

Entscheid fällt nächsten Montag
Aus diesem Grund trat die Ständeratskommission letzte Woche gar nicht erst auf das Gesuch der Zürcher Staatsanwaltschaft ein, die Immunität von Christoph Blocher aufzuheben. Bekräftigt die Rechtskommission ihren Nichteintretensentscheid am nächsten Montag, dann setzt sich diese Sichtweise durch.

In diesem Fall müsste sich Blocher im Zusammenhang mit der Affäre Hildebrand sowohl für Handlungen vor, als auch für Handlungen nach seiner Vereidigung als Nationalrat am 5. Dezember 2011 in einem Strafverfahren verantworten.

Handlungen vor und nach der Vereidigung
Bei den Handlungen vor der Vereidigung geht es um ein Treffen vom 3. Dezember zwischen dem SVP-Strategen und einem Informatiker der Bank Sarasin. Dieser hatte den Thurgauer Anwalt und SVP-Kantonsrat Hermann Lei über umstrittene Finanztransaktionen des Ehepaars Hildebrand informiert.

Lei vermittelte daraufhin das Treffen zwischen Blocher und dem Informatiker, um darüber zu sprechen, was mit den Dokumenten geschehen soll. Bei dem Treffen soll Blocher Screenshots von Kontodaten des inzwischen zurückgetretenen Nationalbankpräsidenten Philipp Hildebrand zumindest gesehen haben. Nach Ansicht der Zürcher Staatsanwaltschaft wäre damit der Tatbestand der Verletzung des Bankgeheimnisses erfüllt.

Bei den Handlungen nach der Vereidigung geht es um den 27. Dezember 2011. Damals soll Blocher versucht haben, Lei dazu anzustiften, zusammen mit dem Sarasin-Informatiker die Bankunterlagen an die «Weltwoche» weiterzuleiten. Die Zürcher Staatsanwaltschaft sieht auch hier das Bankgeheimnis verletzt. (bat, sda)

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Chronologie der Affäre

Porträt: Wer ist Philipp Hildebrand?

Porträt: Thomas Jordan


Weiterführende Links zum Thema:

  • snb.ch: Internes Reglement der SNB und Prüfungsbericht im Fall Hildebrand.
  • news.admin.ch: Revisionsbericht von Grüter und Huissoud


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