BKW verlangt Verlängerung für AKW Mühleberg
AKW Mühleberg (Keystone)
- Dienstag, 14.8.2012: BKW musste Reaktorbehälter untersuchen
- Donnerstag, 9.8.2012: Uvek wegen Mühleberg erneut gerügt
- Dienstag, 29.5.2012: BKW-Beschwerde ohne aufschiebende Wirkung
- Donnerstag, 22.3.2012: Auch Uvek zieht Mühleberg-Urteil weiter
- Freitag, 9.3.2012: «Ein sehr überzeugendes, unpolitisches Urteil»
- Mittwoch, 7.3.2012: AKW Mühleberg droht Mitte 2013 das Aus
Die Bernischen Kraftwerke AG reagieren auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von Anfang März. Es entschied, dass die BKW ihr Kernkraftwerk bei Bern nur noch bis Mitte 2013 betreiben darf, sofern der Konzern nicht bis dann ein umfassendes Instandhaltungskonzept vorlegt.
Mit dem Verlängerungsgesuch will die BKW den Weiterbetrieb des Kernkraftwerks Mühleberg auch für den Fall sicherstellen, dass das Bundesgericht das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht aufheben sollte oder später als Mitte 2013 entscheidet.
BKW will Mühleberg bis 2022 am Netz lassen
Langzeitbetrieb heisst für die BKW, die Anlage in Mühleberg bis ins Jahr 2022 laufen zu lassen, wie Vertreter am Dienstag vor den Medien sagten. Die BKW bleibt damit bei ihrer Strategie, das Kernkraftwerk Mühleberg noch zehn Jahre lang zu betreiben und dann voll auf erneuerbare Energie zu setzen.
Das vom Bundesverwaltungsgericht geforderte Instandhaltungskonzept enthalte die bereits bestehenden und beim Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) eingereichten Analysen und Nachrüstkonzepte, so die Bernische Kraftwerke AG BKW.
Nachrüstung kostet 170 Millionen Franken
Demnach rechnet die BKW für die Nachrüstung Mühlebergs mit Kosten von rund 170 Millionen Franken. Diese Kosten kommen zu den jährlichen Instandhaltungs- und Ersatzinvestitionen von zirka 20 Millionen Franken hinzu. Das von der BKW beim UVEK eingereichte Instandhaltungskonzept betrifft fünf Bereiche, so etwa den rissbehafteten Kernmantel, eine von der Aare unabhängige Kühlwasserversorgung und ein alternatives Brennelementbecken-Kühlsystem.
Betrieb derzeit bis Juni 2013 befristet
Das Bundesverwaltungsgericht hatte im vergangenen März eine Beschwerde von Anwohnerinnen und Anwohnern gegen die zeitlich unbeschränkte Betriebsbewilligung für das AKW gutgeheissen und den Betrieb aus Sicherheitsgründen auf Ende Juni 2013 befristet. Gegen diesen Entscheid haben die BKW und das Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) von Bundesrätin Doris Leuthard beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht.
Vorsorgliches Verlängerungsgesuch
Mit dem Verlängerungsgesuch will die BKW erreichen, dass der Weiterbetrieb des AKW Mühleberg auch dann sichergestellt ist, wenn das Bundesgericht das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht aufheben sollte. Ende Juli entschied das Gericht, dass das Uvek das Gesuch um Entzug der Betriebsbewilligung für das AKW Mühleberg inhaltlich prüfen muss, welches Anwohner des Berner Kraftwerks nach der Fukushima- Katastrophe 2011 gestellt hatten. (liec/brap, sda)
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